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Kinder- und Jugendhilfe auf der Tagesordnung

Bundesteilhabegesetz - Was? Wann? Wo
Bundesteilhabegesetz - Was? Wann? Wo
Foto: Vincent Plüschow

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Bundesteilhabegesetz - Was? Wann? Wo
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Bundesteilhabegesetz - Was? Wann? Wo
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Bundesteilhabegesetz - Was? Wann? Wo
Foto: Vincent Plüschow

BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Bei der mittlerweile sechsten Sitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz geht es heute im Bundesarbeits- und Sozialministerium um die zukünftige Verankerung der Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche. Ob es gelingt, die von vielen angestrebte sogenannte Große Lösung in der Kinder- und Jugendhilfe zu verankern, steht jedoch noch in den Sternen.



Dass die derzeitigen Regelungen, wonach Kinder mit seelischen Beeinträchtigungen im Sozialgesetzbuch VIII, also in der Kinder- und Jugendhilfe, angesiedelt sind, während die Hilfen für die anderen Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen im Sozialgesetzbuch XII, also im Sozialhilferecht, verankert wurden, unsinnig sind und immer wieder zu Abgrenzungsproblemen führt, darin sind sich mittlerweile viele einig. Ob es den Verantwortlichen jedoch gelingt, über ihren Schatten zu springen und die von vielen geplante Verankerung der Kinder- und Jugendhilfe einhellig und für die Betroffenen aus einer Hand zu lösen, dafür muss noch einiges getan werden.

Deshalb ist die heutige Sitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz so wichtig, bei der die Akteure aus den verschiedenen Bereichen zusammen kommen. Für Dr. Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ist klar, dass die Reform mit der Schaffung des Bundesteilhabegesetzes vollzogen werden muss. Sonst werde das Thema wieder auf die lange Bank geschoben. Zudem geht es in der heutigen Sitzung auch um die inklusive Bildung und die damit zusammenhängenden Regelungen und Finanzierungsmodelle.

Link zu den Kernpunkten für ein gutes Bundesteilhabegesetz