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Einkommens- und Vermögensgrenze muss weg

Verena Bentele
Verena Bentele
Foto: Irina Tischer

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Verena Bentele
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Verena Bentele
Foto: Irina Tischer

BERLIN (KOBINET) Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung fordert die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, den Wegfall der Einkommens- und Vermögensgrenze. Dies machte die Bundesbehindertenbeauftragte heute in ihrer Rede vor dem Deutschen Bundestag deutlich.



„Auch Menschen mit hohem Assistenzbedarf müssen das Recht haben, für eine Ausbildung ihrer Kinder oder einen Urlaub zu sparen. Und es muss auch möglich sein, dass Menschen, die Eingliederungshilfe erhalten, heiraten können, ohne dass das Einkommen eines Partners nahezu komplett verrechnet wird“, erklärte Verena Bentele zum heutigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung. Menschen, die Eingliederungshilfe beziehen, dürfen nicht mehr als 2.600 Euro ansparen, darüber hinausgehende Einkünfte werden auf benötigte Assistenzleistungen angerechnet.

„Sogar Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen mit dieser Regelung an der Armutsgrenze leben“, erläuterte Verena Bentele. Nach Ansicht der Bundesbehindertenbeauftragten muss die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensgrenze Bestandteil der in dieser Legislaturperiode anstehenden Reform der Eingliederungshilfe sein. Das geplante Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderung insgesamt aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

In Ihrer Rede forderte die Beauftragte außerdem unabhängige Beratung und Leistungen wie aus einer Hand, den Abbau von bürokratischen Hürden bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung sowie die Zusammenführung aller Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter einem Dach.

Die Beauftragte ging in ihrer Rede zudem auf die Entschädigung von Missbrauchsopfern ein, die in Heimen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben. „Diese dürfen nicht länger von dem bestehenden Heimerziehungs-Fonds ausgeschlossen werden. Bis heute gibt es aber keine Regelung, wie die Opfer von damals entschädigt werden sollen. Ich appelliere daher an alle Verantwortlichen: Beenden Sie endlich die eklatante Benachteiligung von Missbrauchsopfern mit Behinderung. Finden Sie endlich eine gute Lösung für die Betroffenen“, so die Bundesbehindertenbeauftragte.

Video des Redebeitrages