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Scheitert das Bundesteilhabegesetz?

Ulla Schmidt
Ulla Schmidt
Foto: Irina Tischer

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UNBEKANNT (KOBINET)

UNBEKANNT (KOBINET) Menschen mit Behinderung erwarten das Bundesteilhabegesetz in 2016, betont die Lebenshilfe heute und warnt in einer Pressemitteilung zugleich vor einem Scheitern: Finanzpolitische Überlegungen beeinträchtigen aktuell die inhaltliche Diskussion um das Bundesteilhabegesetz, es droht sogar zu scheitern. Laut Koalitionsvertrag sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Dieser Konsens droht nun zu kippen. „Eine Abspaltung der fünf Milliarden Euro als Entlastung für Städte und Gemeinden vom geplanten Bundesteilhabegesetz darf es nicht geben", fordert eindringlich Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, anlässlich des Welttages für Menschen mit Behinderung am 3. Dezember.



Die Lebenshilfe setzt sich schon seit vielen Jahren für eine Reform der Eingliederungshilfe und ein modernes Teilhabe-Recht ein. Im Bundessozialministerium arbeitet bereits seit Juli eine hochrangige Arbeitsgruppe mit Vertretern der Länder, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaft und Behindertenverbänden daran, die inhaltlichen Eckpunkte des Bundesteilhabegesetzes abzustimmen. Dieser Beteiligungsprozess dürfe nicht umsonst gewesen sein. 7,5 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland dürften nicht enttäuscht werden, so die Lebenshilfe.

Bisher hatte der finanzielle Druck den Einigungswillen zwischen Bund, Ländern und Kommunen für ein Bundesteilhabegesetz befördert. Nachdem nun andere Überlegungen zum finanziellen Ausgleich zwischen Bund, Ländern und Kommunen diskutiert werden, befürchtet die Lebenshilfe, dass dieser Antrieb verloren gehen könne. Ulla Schmidt: „Die Entlastung der Kommunen ist eine tragende Säule des Bundesteilhabegesetzes. Wird sie entfernt, wackelt das ganze Gebäude.“