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Foto: Irina Tischer
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BERLIN (KOBINET) Am heutigen Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen fordert die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der LINKEN, Katrin Werner, eine sofortige Beseitigung des derzeitigen Zwei-Klassen-Sexualstrafrechts, in dem der sexuelle Missbrauch an widerstandsunfähigen Frauen niedriger bestraft wird, als die sexuelle Nötigung an sogenannten "widerstandsfähigen" Frauen.
„Ein Strafrecht, in dem das Strafmaß des Täters von der Widerstandsfähigkeit des Opfers abhängt, ist in keinster Weise mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die die gleichen Rechte für alle Frauen fordert, in Einklang zu bringen und widerspricht eindeutig den Menschenrechten“, erklärte Katrin Werner. Bei der angekündigten Sexualstrafrechtsreform, die noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll, bedarf es nach der Ansicht von Katrin Werner nicht nur einer dringenden Reformierung des § 177 StGB, der zukünftig auch den Missbrauch widerstandunfähiger Personen als Straftat beinhalten könnte, sondern auch einer umgehenden Streichung des § 179 StGB. Die Rechtslage in Deutschland sei derzeit so, dass der Strafrahmen nach § 179 Abs.1 StGB bei sexuellem Missbrauch widerstandsunfähiger Personen, also bei Menschen, die vermeintlich zum Zeitpunkt der Tat keinen Willen bilden konnten (dazu zählen zum Teil auch irrtümlicher Weise Menschen mit sogenannten „Lernschwierigkeiten“) geringer ist als der Strafrahmen von § 177 Abs. 1 StGB, der sich auf die sexuelle Nötigung eines Menschen mit sogenannter Fähigkeit zur Bildung eines Widerstandswillens bezieht.
„Während die Mindeststrafe bei sexueller Nötigung nach § 177 Abs. 1 bei einem Jahr beginnt, liegt das Mindeststrafmaß bei sexuellem Missbrauch widerstandsunfähiger Personen nach § 179 Abs. 1 StGB bei sechs Monaten. Zwar wurde in der letzten Strafrechtsreform 2003 die Mindeststrafe für Vergewaltigung in § 179 StGB an die Mindeststrafe bei Vergewaltigung nach § 177 StGB angepasst und liegt bei zwei Jahren, so fand in Bezug auf sexuellen Missbrauch ‚widerstandsunfähiger‘ Personen jedoch keine Anpassung statt. Das ist nicht nachvollziehbar“, erklärte Katrin Werner. „Erst recht nicht, wenn eine Studie der Universität Bielefeld belegt, dass Frauen mit Behinderungen zwei bis dreimal häufiger sexualisierte Gewalt erleben als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt.“