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Inklusion in Sachsen voranbringen

Wappen von Sachsen
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Foto: Public Domain

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GRIMMA (KOBINET) Letzte Woche wurde in Dresden der neue Koalitionsvertrag für den Freistaat Sachsen zwischen der CDU und der SPD für die Jahre 2014 – 2019 unterzeichnet. Jens Merkel, Mitglied im Sächsischen Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat sich den Koalitionsvertrag angeschaut und sich dazu zu Wort gemeldet.



Unter der Teilunterschrift „Inklusive Gesellschaft“ kann man unter anderem lesen: „Von hoher Bedeutung ist für uns ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft. Die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten ist für alle Menschen ohne jede Diskriminierung zu gewährleisten und zu fördern. Dies ist eine Querschnittsaufgabe in allen Handlungsfeldern. Die Koalitionspartner bekennen sich zu einer inklusiven Gesellschaft. Wir streben an, Menschen mit und ohne Behinderungen gleichwertige Teilhabechancen zu ermöglichen.“

Dazu mein Jens Merkel: „Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD wurden viele Dinge aufgeschrieben, die die Vereine der Behindertenselbsthilfe schon lange gefordert haben. Beispielsweise wird geregelt, dass Inklusion als wirkliche Querschnittsaufgabe zu sehen ist. Was aber noch viel wichtiger ist, ist die Tatsache, dass sich die neue Regierung die Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hin zu einer inklusiven Gesellschaft auch im Freistaat Sachsen mitnehmen wollen. Auch wenn mich die Regierung und die neue Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Barbara Klepsch erst von der Verwirklichung dieser Vorsätze überzeugen muss, sehe ich schon alleine in den Formulierungen erste Ansätze zu einem besseren Verständnis des Umgangs mit Menschen mit Behinderungen.“

Allerdings äußert Jens Merkel auch Kritik. Die Formulierungen hinsichtlich der Entwicklung des Bundesteilhabegesetzes kommen ihm sehr dünn vor. Nur in Folge des zu beschließenden Bundesteilhabegesetzes das sächsische Integrationsgesetz zu einem Inklusionsgesetz weiter zu entwickeln, reicht bei weitem nicht aus. Jens Merkel fordert daher die neue sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz auf, sich auch gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen beispielsweise im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) für ein gutes Bundesteilhabegesetz einzusetzen, das den Namen auch verdient. Dazu zähle auch die Forderung nach einer einkommens- und vermögensunabhängiger Erbringung der sogenannten Fachleistungen bei der Reform der Eingliederungshilfe und ihren Schnittpunkten, wie beispielsweise zur Hilfe zur Pflege sowie die Sicherstellung, dass vorhandene Bedarfe auch abgedeckt werden.

Jens Merkel wird sowohl im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Sächsischen Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen als auch als Vorstandsmitglied des Netzwerkes für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) die Inklusionsdebatte im Freistaat Sachsen weiterhin kritisch beobachten, aber auch gern als Ansprechpartner für Gespräche für ein gemeinsames Ziel zur Verfügung stehen, versichert er.