Foto: Rolf Barthel
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BERLIN (KOBINET) Das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) unterstützt die Anstrengungen von sieben Pflegebedürftigen, die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. Damit wollen sie erreichen, dass Menschen, die aufgrund ihrer Lebenssituation damit rechnen müssen, in einem Pflegeheim untergebracht zu werden, eine menschenwürdige Pflege erfahren.
Wie Vorstandsmitglied Jens Merkel, der auch Ansprechpartner für die Bundesinitiatiave Daheim statt Heim ist, gegenüber den kobinet-nachrichten erklärte, muss mit dieser Beschwerde beim Karlsruher Gericht nicht nur auf die stationäre Pflege, sondern auch auf die ambulante Pflege verwiesen werden. Zudem muss mit den verschiedensten Gesetzesänderungen erreicht werden, dass endlich eine menschenwürdige Pflege gesichert werden kann. Auch wenn die Sach- und Pflege-Leistungen ab 2015 um vier Prozent erhöht werden, reiche das bei weitem nicht aus, um beispielsweise eine bedarfsgerechte Assistenz abzusichern.
„Im Zuge der Entwicklung des Bundesteilhabegesetzes muss es gelingen in gemeinsamen Anstrengungen eine menschenwürdige Pflege im Zusammenspiel mit Persönlicher Assistenz zu entwickeln. Dazu gehört auch die bedarfsgerechte Erbringung von Pflege- und Assistenzleistungen“, erklärte Jens Merkel. „Natürlich kann die Pflegereform 2015 nur ein erster Schritt sein.“ Als Sprecher des Netzwerkes für Daheim statt Heim fordert Jens Merkel die Bundesregierung zudem auf, zur Verwirklichung des gesetzlich normierten Wunsch- und Wahlrechtes für behinderte, chronisch Kranke und ältere Menschen die notwendige Unterstützung mit verschiedenen Maßnahmen zu ermöglichen. Dazu gehören nach Auffassung von Daheim statt Heim u.a.:
– einen Baustopp für neue Heime
– der Abbau bestehender Heimplätze bei gleichzeitigem flächendeckenden Aus- und Aufbau individuell bedarfsdeckender vernetzter Unterstützungsangebote für behinderte, chronisch Kranke und ältere Menschen
– die Gewährleistung des Grundsatzes „Daheim statt Heim“ in allen gesetzes- und verwaltungstechnischen Regelungen auf allen Ebenen und in der Praxis sowie
– die Beteiligung der Betroffenen an dem Reformprozess nach der Devise „Nichts über uns ohne uns“.
Mit all diesen Maßnahmen könne erreicht werden, dass wieder über eine menschenwürdige Pflege gesprochen werden kann. Das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz wird die Entwicklung für eine menschenwürdige Pflege weiter aktiv begleiten und fordert alle Betroffenen auf, sich ebenfalls für diese Menschenrechte einzusetzen.