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Kooperation für schnelle Opferhilfe

Werner Keggenhoff am Podium
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MAINZ (KOBINET) Um die Zusammenarbeit für eine schnelle Opferhilfe festzuschreiben und weiterzuentwickeln trafen sich heute in Mainz die fünf Polizeipräsidenten und der Präsident des Landeskriminalamtes mit dem Präsidenten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Werner Keggenhoff aus Rheinland-Pfalz und unterzeichneten eine Kooperationsvereinbarung zu Fragen des Opferschutzes und der Opferhilfe.



Niemand ist darauf vorbereitet, dass er einmal Opfer einer Gewalttat werden könnte. Wenn dann ein solch einschneidendes Ereignis eintritt, ist es umso wichtiger, schnell kompetente Hilfe und eine einfühlsame und verlässliche Beratung und Begleitung zu finden. Dabei kommt es darauf an, dass die einzelnen beteiligten Stellen eng verzahnt zusammenarbeiten, heißt es in einer Presseinformation des rheinland-pfälzischen Landesamtes für Versorgung und Soziales.

Zielsetzung der unterzeichneten Kooperationsvereinbarung ist daher die weitere Verbesse­rung der Hilfe für Opfer von Gewalttaten in Rheinland-Pfalz. Die Kooperationsverein­barung soll insbesondere die Möglichkeiten staatlicher Entschädigungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) bekannter machen und damit für eine schnelle In­formation sowie rasche und effektive Hilfe der Gewaltopfer sorgen. Dazu gehört insbesondere die frühe therapeutische Hilfe in den vier OEG-Trauma-Ambulanzen Mainz, Kaiserslautern, Bad Neuenahr-Ahrweiler und Trier. Die Unterzeichner – Landesamt und Polizeipräsidien verpflichten sich in der Kooperationsvereinbarung zu einer noch direkteren Zusammenarbeit.

Bei allen rheinland-pfälzischen Polizeipräsidien und dem Landeskriminalamt sind zum Beispiel Opferschutzbeauftragte tätig, die opferschutzbezogene Maßnahmen koordinieren, den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei Fragen zur Verfügung stehen, interne Fortbildungen durchführen, Informationsmaterial bereit halten, Netzwerke zu externen Hilfeeinrichtungen aufbauen und mit diesen zusammen arbeiten. Die Opferschutzbeauftragten stehen auch dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Da Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte fast immer die ersten Ansprechpartner für Opfer sind, ist es wichtig, dass diese über die staatlichen Leistungen nach dem OEG gut informiert sind und Gewaltopfer, insbesondere bei schweren Gewalttaten, frühzeitig auf die Antragstellung und die Leistungen des OEG hinweisen können. Das LSJV unterstützt Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mit Fortbildungsveranstaltungen über die Leistungen nach dem OEG.

Außerdem wird für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ein kurzer Draht zu den Fachleuten des LSJV ermöglicht, wenn sie Fragen zum OEG haben. Beamtinnen und Beamten der Polizei und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes unterstützen sich auch durch die gegenseitige Weitergabe der für die Opfer wichtigen Informationen und Formulare.

„Wir dürfen Gewaltopfer in dieser Ausnahmesituation nicht allein lassen“, stellte der LSJV Präsident Werner Keggenhoff fest. „Gemeinsam mit der Polizei gelingt die Hilfe am besten.“