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Gericht entscheidet gegen Spenderherz

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GIEßEN (KOBINET) Das Landgericht Gießen hat heute die Klage der Eltern des schwer herzkranken Kindes Muhammet abgewiesen. Laut der Entscheidung, über die hr-Info berichtete muss die Uniklinik Gießen-Marburg  den Zweijährigen nicht auf die Warteliste für ein Spenderorgan setzen.



Die Eltern des herzkranken Jungen aus der Türkei waren hr-Info zufolge vor Gericht gezogen, um dort einen Platz auf der Warteliste für Spenderherzen für ihren Sohn zu erkämpfen. Das Gießener Landgericht hat diese Klage gegen die Gießener Uniklinik zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts ist der langfristige Erfolg einer Herztransplantation im Fall Muhammet Eren fraglich. Außerdem sei das Operationsrisiko durch die vorangegangene schwere Hirnschädigung des Jungen deutlich erhöht.

Die Gießener Ärzte hatten eine Herzoperation unter Berufung auf das Transplantationsgesetz abgelehnt. Dieses schließt bei einer zusätzlichen, weiteren schweren Organschädigung eine Transplantation aus. Der Junge hatte noch in der Türkei in Folge eines Herzstillstands eine schwere Hirnschädigung erlitten. Auch die Transplantationskommission der Bundesärztekammer hatte die Gießener Ärzte in ihrer Auffassung bestätigt, berichtet hr-Info.

Für die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) wirft dieses Urteil und die für die Familie damit verbundenen leidvollen Erfahrungen die Frage auf, inwieweit die Regelungen des Transplantationsgesetzes im Lichte des im Grundgesetz verankerten Benachteiligungsverbotes und der UN-Behindertenrechtskonvention noch haltbar sind. „Es kann doch nicht sein, dass jemand, der eine Organschädigung hat, kein Spenderherz bekommt“, zeigte sich Ottmar Miles-Paul von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) empört über die Odysee der türkischen Familie. Vor allem nach den Skandalen um illegale Organtransplantationen gelte es, Vertrauen zu schaffen, anstatt Menschenrechte aufgrund einer Behinderung oder Organschädigung zu verletzen.

Enttäuscht zeigte sich die ISL auch darüber, dass von der Landesbehindertenbeauftragten aus Hessen zu dieser Thematik bisher nichts Wahrnehmbares zu hören war. Schaut man auf die Internetseite der Landesbeauftragten Maren Müller-Erichsen finden sich in diesem Jahr überhaupt erst zwei Pressemitteilungen – eine zu ihrer erneuten Ernennung als Landesbeauftragte und eine über das Treffen der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder, die von diesen wahrscheinlich gemeinsam gestaltet wurde. Sonst scheint in Hessen auch bei solch wichtigen behindertenpolitischen Auseinandersetzung, die direkt im Heimatkreis der Beauftragten ausgetragen wurde, Funkstille vonseiten der Landesbehindertenbeauftragten zu herrschen, moniert die ISL. Hier gehe es schließlich um das Recht behinderter Menschen auf eine gleichberechtigte medizinische Behandlung, das bundesweit Schlagzeilen macht.

Für Stefan Göthling von Mensch zuerst, dem Netzwerk von Menschen mit Lernschwierigkeiten ist es völlig unverständlich, dass jemand aufgrund einer Behinderung davon ausgeschlossen wird, ein Spenderorgan zu bekommen. „Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten haben in der Geschichte viel Schlimmes erleben müssen. Deshalb wird es Zeit, dass solche Benachteiligungen endlich überwunden werden“, so Stefan Göthling in einer ersten Reaktion auf das Gießener Urteil.

Link zum Artikel des Hessischen Rundfunks