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Kinder oder keine – entscheiden wir alleine!

Andrea Schatz
Andrea Schatz
Foto: Rolf Barthel

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Andrea Schatz
Foto: Rolf Barthel

UNBEKANNT (KOBINET) Behinderte Frauen und ihre Interessenvertretungen setzen sich seit Jahren für die sexuelle Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen mit Behinderung ein. Was sie erreicht haben, darf nicht gefährdet werden durch die Äußerungen und Aktionen sogenannter „Lebensschützer", die einen Schwangerschaftsabbruch als unmoralische Handlung oder sogar als Mord bezeichnen und gesellschaftlich ächten wollen. Wachsamkeit ist geboten, meint Andrea Schatz, die heute in einem Kommentar für kobinet auf aktuelle Diskussionen eingeht.



Berlin (kobinet) Behinderte Frauen und ihre Interessenvertretungen setzen sich seit Jahren für die sexuelle Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen mit Behinderung ein. Sie haben es erreicht, dass die individuelle Sexualität von Mädchen und Frauen mit Behinderung wahrgenommen und geachtet wird und sie zunehmend ihre Familienplanung frei und selbstbestimmt leben können. Diese erfolgreiche und hart erkämpfte Entwicklung darf nicht gefährdet werden durch die Äußerungen und Aktionen sogenannter „Lebensschützer“, die einen Schwangerschaftsabbruch als unmoralische Handlung oder sogar als Mord bezeichnen und gesellschaftlich ächten wollen (jüngst beim „Marsch für das Leben“ – kobinet 20.9.2014). Wachsamkeit ist geboten.

Ulrike Haase von der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft selbstbestimmte Behindertenpolitik DIE LINKE tritt dafür ein, dass behinderte Frauen mit Kinderwunsch ein ungehindertes Recht und den Anspruch auf Unterstützung haben, um das Kind zu bekommen, egal ob das Kind behindert ist oder nicht. Umgekehrt darf eine behinderte Frau jedoch nicht dazu verpflichtet werden, eine ungewollte Schwangerschaft austragen zu müssen.

Damit Mädchen und Frauen mit Behinderung ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wahrnehmen können, ist ein ungehinderter Zugang zu gynäkologischer Versorgung eine wichtige Voraussetzung. Dazu gehören die Überwindung baulicher und kommunikativer Barrieren, ebenso der Abbau von Vorurteilen, von kulturellen Barrieren oder Hindernissen aufgrund unterschiedlicher Muttersprachlichkeit.

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung – eine Initiative von Humanistischer Verband Deutschlands, Familienplanungszentrum BALANCE in Berlin, Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. und Netzwerk Frauengesundheit Berlin – warnt davor, das Recht auf freie Entscheidung dem Zeitgeist zu opfern, der unter dem Eindruck des demografischen Wandels, aufgeheizter religiöser Debatten und einer allgemeinen sozialen Krise steht. Religiöse Vorstellungen einzelner Gruppen dürften in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht zum moralischen oder gar gesetzlichen Maßstab für das Leben aller Menschen werden.

Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Menschen müssen über ihre Familienplanung selbstbestimmt entscheiden können – ohne Diskriminierungen zu erfahren. Sie müssen Unterstützung zur Wahrnehmung ihrer Rechte bekommen – unabhängig von ihrer Herkunft, sexuellen Orientierung oder sozialen, ökonomischen und gesundheitlichen Situation.

Ulrike Haase bekräftigt die Forderung des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung nach der ersatzlosen Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch. Denn durch Kriminalisierung von Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen, würde weder ein behindertes Kind noch eines ohne Behinderung mehr geboren.

Statt dessen sind Politik und Gesellschaft aufgerufen, die notwendigen Rahmenbedingungen für ein Leben zu schaffen, in dem alle Frauen – mit und ohne Behinderung – ihre jeweilige Sexualität und ihre vielfältigen Familienmodelle leben können.