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Änderungsvorschläge für Landesgleichstellungsgesetz

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STUTTGART (KOBINET) Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) "Behindert in BaWü" hat auf den Gesetzesvorschlag für ein neues Landesbehindertengleichstellungsgesetz für Baden-Württemberg reagiert und umfassende Änderungsvorschläge an das zuständige Ministerium weitergeleitet.

In der schriftlichen Begründung der Änderungsvorschläge schreibt die LAG in der Einleitung unter anderem: „Mit den Änderungen am Gesetz schaffen wir einen Rahmen für die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung von der Kommune hinauf bis auf die Landesebene. Dazu etablieren wir auf allen Ebenen Beiräte und Beauftragte für Menschen mit Behinderung. Wir wünschen uns, dass die Landespolitik die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in einem umfassenden Sinne angeht.“

Dazu gehören aus Sicht der LAG folgende zentrale Punkte:

• die Hauptamtlichkeit aller Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung auf allen Ebenen
• Fristen zum Abbau von Barrieren
• die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Gesetzes im Hinblick auf Barrierefreiheit auch auf private Anbieter öffentlich zugänglicher Leistungen
• keine Beschränkung der Kommunikationshilfen auf bestimmte Behinderungsgruppen
• Verbandsklagerecht auch für Leistungsklagen

Um die Umsetzung der Gesetze wirkungsvoll kontrollieren zu können, wünscht sich die LAG außerdem analog zur Monitoring-Stelle des Bundes eine Antidiskriminierungsstelle des Landes, die aber nicht nur den Diskriminierungstatbestand „Behinderung“ sondern ebenso wie die Bundesstelle alle Diskriminierungstatbestände überwacht.