Menu Close
Hinweis: Dieser Beitrag wurde von der alten Website importiert und gegebenenfalls vorhandene Kommentare wurden nicht übernommen. Sie können den Original-Beitrag mitsamt der Kommentare in unserem Archiv einsehen: Link

Krankenkassen müssen Rauchwarnmelder für Gehörlose bezahlen

Foto zeigt Bundessozialgericht in Kassel
Foto zeigt Bundessozialgericht in Kassel
Foto: BSG

1024w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1152/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/PfONATRiXJhCBbyW3twKxYIdzu0kSmEUn8M2c95DqjeVpoHQvrlg1s6FLZ7G.jpg"/>
Foto zeigt Bundessozialgericht in Kassel
Foto: BSG

1152w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1280/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/PfONATRiXJhCBbyW3twKxYIdzu0kSmEUn8M2c95DqjeVpoHQvrlg1s6FLZ7G.jpg"/>
Foto zeigt Bundessozialgericht in Kassel
Foto: BSG

1280w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1536/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/PfONATRiXJhCBbyW3twKxYIdzu0kSmEUn8M2c95DqjeVpoHQvrlg1s6FLZ7G.jpg"/>
Foto zeigt Bundessozialgericht in Kassel
Foto: BSG

1536w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1920/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/PfONATRiXJhCBbyW3twKxYIdzu0kSmEUn8M2c95DqjeVpoHQvrlg1s6FLZ7G.jpg"/>
Foto zeigt Bundessozialgericht in Kassel
Foto: BSG

1920w" sizes="(max-width: 1024px) 1024px, (max-width: 1152px) 1152px, (max-width: 1280px) 1280px, (max-width: 1536px) 1536px, (max-width: 1920px) 1920px" src="https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/PfONATRiXJhCBbyW3twKxYIdzu0kSmEUn8M2c95DqjeVpoHQvrlg1s6FLZ7G.jpg"/>
Foto zeigt Bundessozialgericht in Kassel
Foto: BSG

KASSEL (KOBINET) Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 18.06.2014 entschieden, dass Krankenkassen die Kosten für spezielle Rauchwarnmelder für Gehörlose übernehmen müssen. Dies berichtet die Rechtsanwältin Judith Hartmann in einer Presseinformation.

Der Kläger, der von Rechtsanwältin Judith Hartmann aus Hamburg vertreten wurde, hatte bei seiner Krankenkasse die Kostenübernahme für zwei spezielle Rauchmelder mit Licht- und Vibrationssignalalarm für seine Mietwohnung in Schleswig-Holstein beantragt und nach vierjährigem Verfahren nun eine für alle stark hörgeschädigten Menschen wichtige Entscheidung erreicht.

In seiner Urteilsbegründung führte das Bundessozialgericht aus, dass Rauchmelder die elementare Lebensführung zu Hause ermöglichen und auf diese Weise das Grundbedürfnis des selbständigen Wohnens sicherstellen. Laut dem Gericht sei es inzwischen allgemeine Verkehrsauffassung, dass Rauchwarnmelder als unverzichtbares Warnsystem vor Rauchgasen zur Grundausstattung von Wohnungen gehören. Es sei in fast allen Landesbauordnungen die Ausstattung von Wohnräumen mit Rauchwarnmeldern gesetzlich vorgeschrieben und in zwei weiteren Bundesländern sei eine Einführung der Einbaupflicht geplant. Die Leistungspflicht der Krankenkassen bestehe unabhängig davon, ob gehörlose Menschen alleine oder mit einem hörenden Menschen in einer Wohnung leben.

Bundessozialgericht, Urteil vom 18.06.2014, Aktenzeichen: B 3 KR 8/13 R