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Sachkundesprüfung für HundetrainerInnen

Symbol für einen Führhund
Symbol für einen Führhund
Foto: domain public

BREMEN (KOBINET) "Endlich müssen Hundetrainerinnen und -trainer eine grundlegende Sachkunde auf ihrem Fachgebiet nachweisen", heißt es vonseiten des Vereins zur Förderung des Assistenzhundewesens Lichtblicke. Der Verein begrüßt ausdrücklich die am 1. August 2014 in Kraft getretene Änderung des Tierschutzgesetzes.

Laut § 11 Abs. 1 Nr. 8 f des Tierschutzgesetzes benötigen Trainerinnen und Trainer, die gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung von Hunden anleiten ab sofort eine Genehmigung und Sachkundeprüfung. Bislang konnte sich nach Angabe des Vereins jede Person unabhängig von ihren tatsächlichen Kenntnissen Hundetrainerin oder -trainer nennen. Auch im Bereich der Assistenzhundeausbildung gab es daher einen Wildwuchs an Schulen und Trainingsmethoden. Assistenzsuchende Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung hatten keinerlei Möglichkeit, Schulen oder Trainerinnen und Trainer im Hinblick auf ihre Qualifikation zu überprüfen, da es schlicht keine Vorgaben oder Anforderungsprofile gab.

Für Menschen, die einem Assistenzhund oftmals im wahrsten Sinne des Wortes ihr Leben anvertrauen, stellte diese Tatsache nach Informationen des Vereins schon immer ein großes Problem dar. „Wir müssen uns darauf verlassen können, dass unsere Hunde gewissenhaft und fachkundig ausgebildet sind“, erklärte Lea Heuser, Öffentlichkeitsreferentin bei Lichtblicke. „Die Novellierung des Tierschutzgesetzes ist längst nicht genug, aber sie ist ein Schritt in die richtige Richtung und gibt uns bei der Schulenwahl einen ersten Anhaltspunkt.“

Schon lange fordert Lichtblicke eine nachweisbare und einheitlich geregelte Qualifizierung von Assistenzhundeschulen. Diese müsse nicht nur den artgerechten und lerntheoretisch korrekten Umgang mit Hunden sondern auch didaktische und kommunikative Fähigkeiten im Kontakt zu den assistenzsuchenden Menschen umfassen. Nicht nur dem Hund müsse möglichst nachhaltig und positiv vermittelt werden, wie er einen blinden Menschen durch den Straßenverkehr führt, einen gehörlosen Menschen vor dem Feueralarm warnt oder einem Menschen mit Epilepsie einen drohenden Anfall anzeigt – auch dem Menschen muss der richtige Umgang mit und das Verständnis für seinen Hund so nahegebracht werden, dass er seinem lebendigen Hilfsmittel optimal gerecht werden kann.

Durch die Änderung des Tierschutzgesetzes wurde nun zumindest auf Seiten der Hundeausbildung eine geringfügige Hürde geschaffen, betonte der Verein Lichtblicke. Dieser befürwortet die Nachweispflicht entsprechender Grundkenntnisse, weist jedoch in aller Deutlichkeit darauf hin, dass für die Ausbildung von Assistenzhunden weit mehr und tiefgreifendere Kenntnisse unerlässlich sind. „Unsere Forderung nach einem umfassend geregelten und überprüfbaren Berufsbild der Assistenzhundetrainerin und des Assistenzhundetrainers steht weiterhin im Raum“, bekräftigt Lea Heuser.

Das Konzept für die nun vorgeschriebene Sachkundeprüfung enthält Themen wie ethologische Grundlagen, Verhaltensentwicklung, Ausdrucksverhalten, Problemverhalten (Angst, Aggression, Stress), veterinärmedizinisches Basiswissen, Korrekturen und Hilfsmittel in der Ausbildung, Lerntheorie und tierschutzgerechte Ausbildung sowie rechtliche Fragen. Umgesetzt wird  das Gesetz zunächst in Bayern, Sachsen und dem Saarland. Allein in Bayern müssen in den kommenden Monaten schätzungsweise ca. 2.000 Hundetrainerinnen und -trainer geprüft werden. Vorgenommen werden diese Prüfungen Lichtblicke zufolge durch sachverständige Tierärztinnen und Tierärzte. Unklar sei jedoch, nach welchen Maßgaben überhaupt geprüft werden soll und wer die entsprechenden Kriterien festlegt. „Auf dem Gebiet des Hundetrainings gibt es eine unübersichtliche Menge unterschiedlicher Ansätze und Ideologien. Wer wählt hier aus, was als richtig oder falsch zu gelten hat?“ fragt Lea Heuser.

Lichtblicke fordert und hofft nun zunächst, dass sich durch die Neuregelung die Spreu vom Weizen trennt. Sowohl unter allgemeinen Hundeschulen als auch bei den Assistenzhundeschulen muss aus Sicht des Vereins den zahlreichen unqualifizierten und zum Nachteil von Hund und Mensch arbeitenden Trainerinnen und Trainern die Arbeitsgrundlage entzogen werden. Der Verein setzt sich seit 1996 für die Belange von Führ- und Assistenzhundgespannen ein. Die Arbeit reicht von Seminarangeboten über Beratung bis hin zur konkreten Einzelfallbetreuung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Für all diese Arbeitsbereiche freut der Verein sich über Mithilfe und Spenden. Mehr Infos gibt es unter http://verein-lichtblicke.de