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MAINZ (KOBINET) "Menschen sollen dort alt und auch gepflegt werden, wo sie leben oder leben wollen – das ist unsere Maxime. Die Pflegeversicherung ist ein wesentlicher Teil einer umfassend verstandenen Pflegepolitik und Grundlage für eine gute Pflege vor Ort.“ Dies betonte der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer im Bundesrat anlässlich des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Pflegeversicherungsgesetzes.
„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zahlreiche Leistungsverbesserungen einhergehen, besonders bei der häuslichen Pflege und Betreuung, die von den SPD-regierten Ländern schon länger gefordert wurden“, so Alexander Schweitzer. Der Ausbau der Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, besonders bei Demenzerkrankung, sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur zweiten Stufe der Pflegereform. „Wir müssen Pflege endlich so definieren, dass auch Menschen, die altersverwirrt sind, angemessene Leistungen von den Pflegekassen erhalten. Das geht nur über einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff“, so Alexander Schweitzer bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am Freitag im Bundesrat.
Die SPD-geführten Länder, für die Alexander Schweitzer im Bundesrat spricht, bekennen sich klar zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. „Daher halten wir es für richtig, die mit der zweiten Reformstufe vorgesehene Beitragssatzerhöhung um 0,2 Beitragssatzpunkte zur Finanzierung der Wirkungen des neuen Begriffes auf den 1. Januar 2016 vorzuziehen“, so der Minister weiter. Bereits im Vorgriff auf das kommende Gesetzgebungsverfahren müsse mit vorbereitenden Maßnahmen zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs begonnen werden, um eine zügige Umsetzung zu ermöglichen.
Um in die Zukunft der Pflege zu investieren, müssten die Gelder des Vorsorgefonds für Aufgaben genutzt werden, die dazu beitragen, eine gute Pflege sicherzustellen. So könnten die Gelder zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege genutzt werden. „Heute zahlen die Pflegebedürftigen durch eine Umlage die Ausbildung. Mit einem Fonds könnte die Ausbildungsvergütung gesichert und die Pflege zu einem attraktiven Beruf weiterentwickelt werden“, so der Minister.
„Die Pflege der Zukunft ist auch eine Pflege im Quartier. Die sozialräumliche Pflege und Betreuung ist deshalb ein zentrales Handlungsfeld“, führte der Sozialminister aus. Eine umfassende sozialräumliche Koordinierung und Gestaltung der regionalen Pflegepolitik sowie der Wandel der Angebotsstrukturen hin zu neuen Wohn- und Pflegeformen könne nur auf der Ebene der Kommunen geleistet werden. Diese bräuchten hierfür gesetzliche Kompetenzen und Ressourcen, hob der Minister hervor. „Der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der kommunalen Rolle in der Pflegepolitik messe ich daher eine große Bedeutung bei. Die Herausforderungen sind groß und wir müssen heute darüber nachdenken, wie die Pflege zu organisieren und Strukturen zu verändern sind, damit wir auch in Zukunft auf ein verlässliches System der pflegerischen Versorgung zurückgreifen können“, betonte der Sozialminister. Daher sei die Pflegereform eine Chance, notwendige Veränderungen anzupacken.