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KöLN (KOBINET) Der Entwurf des 5. Gesetzes zur Änderung des SGB XI (Pflegestärkungsgesetz), der morgen im Bundestag beraten wird, ist nach Ansicht des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) ein erster Schritt und enthält vielversprechende Ansätze. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe unterstützt die Bereitschaft, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen, die Erhöhung der Mittel zur Wohnanpassung und für die ambulante Versorgung in den Familien. "Dennoch lässt der Gesetzentwurf ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept und dessen verbindliche Umsetzung zur Lösung der Herausforderungen des demografischen Wandels vermissen. Wir bedauern, dass die Chance für eine umfassende Reform nicht genutzt wird", sagt Dr. h. c. Jürgen Gohde, Vorstandsvorsitzender des KDA.
Das KDA schlägt, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff verbindlich einführen und umsetzen. Die Definition der Pflegebedürftigkeit steht seit Bestehen der Pflegeversicherung in der Kritik: Die Leistungen der Versicherung bauen auf einem verrichtungsbezogenen Bild von Pflege auf. Deshalb haben z.B. Personen mit kognitiven Einschränkungen häufig nicht die Hilfe erhalten, die sie brauchen. Im aktuellen Gesetzentwurf werden einige dieser Defizite mit weiteren Leistungsverbesserungen ausgeglichen. Ein Paradigmenwechsel hin zu einem umfassenden Verständnis von Pflege fehlt nach wie vor. Das KDA fordert, die fachlichen, finanziellen und personellen Rahmenbedingungen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsverfahrens zeitnah zu regeln, den Pflegebedarf leistungsrechtlich abzubilden und das Zusammenspiel mit anderen Sozialgesetzbüchern zu verbessern. Damit ergeben sich neue Chancen für eine verbesserte Pflege vor Ort. Eine erfolgreiche Umsetzung muss von allen Akteuren – Bund, Ländern, Kommunen, Kassen, Verbänden, Einrichtungen und Diensten, Ausbildungsinstitutionen und Einzelpersonen – mitgetragen und aktiv unterstützt werden.
Pflegende Angehörige tragen schon jetzt einen Großteil der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Der Gesetzentwurf rückt die besonderen Bedarfe dieser Gruppe in den Fokus und fördert die Flexibilisierung von Leistungen. Die Entlastung der Angehörigen durch die Einführung der Betreuung als einer 3. Säule im Leistungsrecht ist aufgrund der demografischen Entwicklung nötig. Das KDA fordert weiter eine bundesweit zugängliche, unabhängige und ortsnahe Beratung pflegender Angehöriger und schlägt vor, die einzelnen Entlastungsleistungen zu einem Budget zusammenzuführen. Dazu zählt auch die teilweise Umwidmung von Sachleistungsbudgets. So könnten pflegende Angehörige die Angebote auswählen, die individuell passen und die vor Ort vorhanden sind.
Pflege bleibt unterfinanziert, kritisiert das KDA und fordert, verbindliche Leistungsdynamisierung festzulegen. Bei Ankündigung des Gesetzentwurfs wurde die Dynamisierung der Leistungen als wesentliche Verbesserung angekündigt. Zwischen 2,65 und 4 Prozent mehr als bisher soll ab 2015 für Leistungen der Pflegeversicherung abgerechnet werden. Diese Dynamisierung gleicht nicht die Preissteigerungsrate seit der letzten Erhöhung aus. Diese lag bei 5,7 Prozent. Der fehlende Ausgleich trägt weiter zur Unterfinanzierung der Pflege und zu nicht ausreichender Personalausstattung bei.
Auch die Einrichtung eines Vorsorgefonds, um zu erwartende Beitragssteigerungen aufgrund des demografischen Wandels abzumildern, kann die finanziellen Grundlagen nicht dauerhaft sichern. Experten haben berechnet, dass Aufwand und Nutzen eines solchen Fonds in keinem Verhältnis zueinander stehen. Vorsorge ist mehr. Das KDA fordert, die Chancen einer quartiersorientierten Pflege zu nutzen, in der jetzigen Reform die Gestaltungskraft der Kommunen zu stärken und durch die Entwicklung „Sorgender Gemeinschaften“ zur Vorsorge zu beizutragen.