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20 Jahre Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung – Gutes Bundesteilhabegesetz muss folgen

Sigrid Arnade vor der Glaswand mit dem Grundgesetz
Sigrid Arnade vor der Glaswand mit dem Grundgesetz
Foto: Rolf Barthel

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Sigrid Arnade vor der Glaswand mit dem Grundgesetz
Foto: Rolf Barthel

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Foto: Rolf Barthel

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Foto: Rolf Barthel

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Foto: Rolf Barthel

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Foto: Rolf Barthel

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Sigrid Arnade vor der Glaswand mit dem Grundgesetz
Foto: Rolf Barthel

BERLIN (KOBINET)
Dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. Juni 1994, den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen, muss nun endlich ein gutes Bundesteilhabegesetz folgen. Dies bekräftigte Dr. Sigrid Arnade vom Behindertenverband NETZWERK ARTIKEL 3 heute bei einer Kundgebung zum 20jährigen Jubiläum des Bundestagsbeschlusses in Berlin.

„Die vor 20 Jahren erfolgte Aufnahme des Benachteiligungsverbotes für behinderte Menschen ins Grundgesetz ist eine Bürgerrechtserklärung für behinderte Menschen, die viel in Bewegung gebracht hat. Dieser Ansatz muss endlich durch die konsequente Umsetzung des Benachteiligungsverbotes und durch die Schaffung eines guten Bundesteilhabegesetzes konsequent weiter verfolgt werden. Denn behinderte Menschen werden immer noch massiv an der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehindert“, erklärte Dr. Sigrid Arnade. „Viele behinderte Menschen, die Unterstützung brauchen, werden nach wie vor auf die Sozialhilfe verwiesen und dürfen nicht mehr als 2.600 Euro ansparen. Die Aussonderung in Sonderwelten wie Förderschulen, Wohnheime und Werkstätten für behinderte Menschen ist nach wie vor die Regel. Daher brauchen wir dringend gesetzliche Regelungen, die die Inklusion fördern statt behindern“, so Dr. Sigrid Arnade.

Unter dem Motto „Vom Benachteiligungsverbot zum Bundesteilhabegesetz“ erinnerten eine Reihe von Behindertenverbänden mit einer Kundgebung am Reichstagufer/Ecke Wilhelmstraße in Berlin an den damaligen Beschluss und bekräftigen ihre Forderung nach der Schaffung eines guten Bundesteilhabegesetzes für behinderte Menschen.

Andrea Schatz schreibt die Ergänzung zum GG

Andrea Schatz schreibt die Ergänzung zum GG

Im Anschluss an die Kundgebung mit Akteurinnen und Akteuren, die sich Anfang der 90er Jahre für die Grundgesetzergänzung eingesetzt hatten, schrieb Andrea Schatz an die Plexiglas-Inschrift mit dem Text des Grundgesetzes von 1949 am Jakob-Kaiser-Haus den 1994 in Kraft getretenen Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Das Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen ist dort nämlich noch nicht enthalten.“

Das Benachteiligungsverbot und die damit verbundene Achtung der Menschenrechte behinderter Menschen muss endlich in der Mitte der Gesellschaft ankommen“, so Dr. Sigrid Arnade. Eine Reihe von Behindertenverbänden wie der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD), die Bundesinitiative Daheim statt Heim oder die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland haben die heutige Aktion am Reichstagufer unterstützt. Einige derzeitige und ehemalige Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben ebenfalls an der Kundgebung teilgenommen.