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Funktionierendes System nicht zerschlagen

Udo Rheinländer
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Foto: Udo Rheinländer

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HALLE (KOBINET) In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit viel Ärger um die geplante Neubesetzung der Position des bzw. der Landesbehindertenbeauftragten. Entgegen dem Willen des Landesbehindertenbeirates will Sozialminister Norbert Bischoff den bisherigen Beauftragten Adrian Maerefoet ablösen. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul sprach mit Udo Rheinländer, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Landesbehindertenbeirates von Sachsen-Anhalt über die derzeitige Situation.



kobinet-nachrichten: Der Sozialminister von Sachsen-Anhalt möchte im Herbst die Amtszeit des bisherigen Landesbehindertenbeauftragten von Sachsen-Anhalt nicht verlängern. Was halten Sie davon?

Udo Rheinländer: Als ich von dieser Entscheidung erfuhr, konnte ich sie nicht nachvollziehen und war zutiefst negativ berührt. Für mich war und ist es unverständlich, ein funktionierendes System zwischen dem Landesbehindertenbeauftragten und dem Landesbehindertenbeirat (LBB) kurzerhand zu zerschlagen. Vielleicht hat der Landesbehindertenbeauftragte eine zu erfolgreiche und engagierte Arbeit geleistet. Das scheint nicht überall gut anzukommen.

kobinet-nachrichten: Der Landesbehindertenbeirat Sachsen-Anhalt beschäftigt sich derzeit ja intensiv mit den geplanten Veränderungen. Welche Kritik haben Sie am bisherigen Vorgehen des Sozialministers?

Udo Rheinländer: In einer planmäßigen Sitzung des Landesbehindertenbeirates, bei der ein Benehmen nach unserem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG LSA) mit der / dem künftigen Landesbehindertenbeauftragten erfolgen sollte, wurde uns durch die zuständige Staatssekretärin mitgeteilt, sie wisse es nicht und brauche noch Zeit, um eine Entscheidung treffen zu können. Auf jeden Fall soll es nicht wieder der derzeitige Landesbehindertenbeauftragte werden. Nach zehn Jahren sei es an der Zeit, diese Funktion durch andere Personen zu besetzen. Wichtige Aufgaben im Sozialministerium müssten durch den noch amtierenden Behindertenbeauftragten übernommen werden. Kein anderer stünde für diese Aufgaben zur Verfügung. Der mehrheitliche Wunsch des Landesbehindertenbeirates, den jetzigen Landesbehindertenbeauftragten weiterhin an der Spitze des Landesbehindertenbeirates zu sehen, wurde als nicht zulässig betrachtet, obwohl das nach dem BGG LSA zulässig ist. Deshalb haben wir trotzdem mehrheitlich beschlossen, der Landesregierung zu empfehlen, Herrn Adrian Maerevoet für die nächste Amtsperiode als hauptamtlichen Landesbehindertenbeauftragten wieder zu berufen. Es konnte in dieser Sitzung ein neuer Termin zum Benehmen ausgehandelt werden.

kobinet-nachrichten: Was passierte dann?

Udo Rheinländer: Ein paar Tage später informierte der Sozialminister die Mitglieder des Landesbehindertenbeirates welchen Vorschlag er der Landesregierung unterbreiten will. Die vorgeschlagene Kandidatin hat sicher Qualitäten in anderen Arbeitsfeldern, die sie bisher bearbeitet hat, nicht aber im Bereich einer behindertenpolitischen Kompetenz. Bei Recherchen im Internet und bei persönlichen Nachfragen bei in diesem Bereich Tätigen kommt man eindeutig zu dieser Einschätzung. Nach meiner Kenntnis wurde der bisherige Landesbehindertenbeauftragte nicht in die Suche nach einer Nachfolgerin / eines Nachfolgers einbezogen. Er ist genau so überrascht worden wie der Landesbehindertenbeirat. Der getroffene Vorschlag zur Nachfolge des bisherigen Landsbehindertenbeauftragten wirft aus meiner Sicht die Frage auf, wie werden langfristig die erforderlichen qualifizierten und engagierten Fachleute auf solche Funktionen vorbereitet?

kobinet-nachrichten: Wie wird es in Sachsen-Anhalt nun weitergehen?

Udo Rheinländer: In einer erneuten Sondersitzung des Landesbehindertenbeirates erfolgt die Anhörung der vorgeschlagenen Kandidatin des Ministers für die Berufung als hauptamtliche Landesbehindertenbeauftragte für die Amtsperiode bis 2019. Der Minister nimmt an der Anhörung teil. In der Einladung steht keine Herstellung des Benehmens auf der Tagesordnung. Das Ergebnis der Anhörung wird zeigen, ob der Minister an seinem Vorschlag festhält oder nicht. Nach seiner Entscheidung muss darüber im Landesbehindertenbeirat nachgedacht werden.

kobinet-nachrichten: Wird es in Sachsen-Anhalt auch Zeit, Änderungen für die Bestellung des oder der Landesbehindertenbeauftragten gesetzlich zu regeln, damit der Landesbehndertenbeirat dabei ein Wörtchen mitreden kann?

Udo Rheinländer: Wenn eine gute, zielgerichtete und ergebnisorientierte behindertenpolitische Arbeit in Sachsen-Anhalt im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgen soll, ist auf jeden Fall u.a. im BGG LSA aus dem „Benehmen“ des Landesbehindertenbeirates zum Landesbehindertenbeauftragten ein „Einvernehmen“ des Landesbehindertenbeirates zum Landesbehindertenbeauftragten gesetzlich zu regeln. Das würde dem viel zitierten Grundsatz – „nicht über die Menschen mit Behinderungen, sondern mit den Menschen mit Behinderungen reden“ – ein Stück näher kommen. Unserem Landesbehindertenbeirat muss eine fachlich qualifizierte und engagierte Landesbehindertenbeauftragte / ein fachlich qualifizierter und engagierter Landesbehindertenbeauftragte als unabhängige und parteiübergreifend agierende Persönlichkeit zur Seite stehen.

kobinet-nachrichten: Wie ist die Arbeit des Landesbehindertenbeirates in Sachsen-Anhalt derzeit geregelt?

Udo Rheinländer: Der Landesbehindertenbeirat Sachsen-Anhalt wird nach dem Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BGG LSA) und nach seiner Satzung durch den Landesbehindertenbeauftragten geleitet. Aus der Reihe der stimmberechtigten Mitglieder des LBB werden zwei stellvertretredene Vorsitzende gewählt. Einer davon bin ich. Die stimmberechtigten Mitglieder werden aus den vier Arbeitsgruppen des Runden Tisches für Menschen mit Behinderungen in den LBB delegiert.

kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.