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Inklusion im Arbeitsleben voran treiben

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DüSSELDORF (KOBINET) Inklusion ist mehr als der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung - sie umfasst alle Lebensbereiche, von der gesundheitlichen Versorgung über Freizeit und Mobilität bis hin zur Arbeit. Darauf machte der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen anlässlich der gestrigen Plenarsitzung des Landtags zum Aktionsplan der nordrhein-westfälischen Landesregierung "Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv" aufmerksam und forderte insbesondere konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung.

„Obwohl es hierzulande ein gut funktionierendes System von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt, ging in Nordrhein-Westfalen Ende 2011 nur rund jeder Dritte der 730.000 schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Und während die Zahl der Arbeitslosen in unserem Bundesland zwischen Juni 2007 und Juni 2013 insgesamt deutlich zurückgegangen ist, stieg die der arbeitslosen Menschen mit Behinderung im gleichen Zeitraum um 4,4 Prozent auf 47.000. Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass 2011 bundesweit mehr als 110.000 Arbeitgeber lieber eine Ausgleichsabgabe zahlten, als ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und bei über 20 Arbeitsplätzen mindestens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen; in 37.363 Betrieben war sogar überhaupt kein Mensch mit Schwerbehinderung tätig“, heißt es in einer Presseerklärung des VdK Nordrhein-Westfalen.

Gründe dafür sind aus Sicht des Sozialverbands in erster Linie Vorurteile bezüglich der Leistungsfähigkeit von Betroffenen wie auch Informationsdefizite hinsichtlich bestehender Fördermöglichkeiten. Damit die Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe wie auch die weiteren zuständigen Träger aktiv auf Arbeitgeber zugehen und gerade Betrieben ohne Mitarbeiter mit Behinderung konkrete Unterstützung anbieten können, benötigen diese eine bessere personelle Ausstattung. Zudem muss das Zuständigkeitswirrwarr des Schwerbehindertenrechts behoben werden, demzufolge entsprechende Leistungen in NRW von sieben verschiedenen Rehabilitationsträgern sowie den beiden Integrationsämtern erbracht werden können. Das macht es sowohl für Menschen für Behinderung als auch für Arbeitgeber schwer, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Nicht zuletzt setzt sich der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen für die Einrichtung eines speziellen Beratungsservices in den Jobcentern ein, wie er sich bereits in den Arbeitsagenturen bewährt hat. Ansonsten wird sich nichts daran ändern, dass Langzeitarbeitslosigkeit gerade bei Menschen mit Behinderung zu völliger Perspektivlosigkeit auf dem Arbeitsmarkt führt, heißt es vonseiten des VdK.

In Hinblick auf den Aktionsplan der Landesregierung kritisiert der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen generell, dass seit der Verabschiedung vor zwei Jahren noch immer keine Entwürfe für längst angekündigte Gesetzesvorhaben wie die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes, der Bauordnung und des Inklusionsstärkungsgesetzes vorgelegt worden sind.