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Rege Diskussion zum Bundesteilhabegesetz

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GIEßEN (KOBINET) Die Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen und die Schaffung von Alternativen zum derzeitigen Aussonderungssystem der sogenannten Behindertenhilfe waren zwei der Themen, die gestern Abend bei einer Veranstaltung zum Bundesteilhabegesetz des Zentrums selbstbestimmt Leben Gießen (ZsL) diskutiert wurden.



Bei der Diskussion zum Referat von Ottmar Miles-Paul, der die Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz koordiniert, wurde deutlich, dass nicht nur die Anrechnung des Einkommens und Vermögens selbst auf Leistungen für behinderte Menschen eine Ungerechtigkeit darstellt, sondern dass dies für die Betroffenen und Angehörigen auch einen enormen Stress bedeutet. Man müsse sich vor dem Sozialamt ausziehen und PartnerInnen und Angehörige werden dabei mit hineingezogen. Daher könne es nicht nur darum gehen, die Einkommens- und Vermögensgrenzen anzuheben, sondern gelte es die Hilfe für behinderte Menschen ganz aus dem Sozialhilfesystem und damit aus den Sozialämtern herauszuholen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion konzentrierte sich auf Alternativen zum herkömmlichen Aussonderungssystem von Sonderschulen, sogenannten Heimen und Werkstätten für behinderte Menschen. Es müssten endlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Inklusion fördern und nicht Null-Acht-Fünfzehn-Lösungen begünstigen, die meist in Einrichtungen führen. Das Geld müsse den Menschen dorthin folgen, wo sie mitten in der Gemeinde lernen, wohnen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen können. Damit ließen sich dann auch besser Barrieren in den Köpfen abbauen, denn wenn man sich kennt, geht vieles leichter als wenn behinderte Menschen wie bisher meist in Sonderwelten lebten.

Um Alternativen zu ermöglichen, bedarf es dringend einer gut abgesicherten und von Leistungsträgern und -erbringern unabhängigen Beratung von behinderten für behinderte Menschen. In der UN-Behindertenrechtskonvention sei das Prinzip des Peer Counselings ausdrücklich erwähnt und auch Deutschland müsse hier endlich entscheidende Schritte voran gehen. Als gutes Beispiel diene hier der Landschaftsverband Rheinland (LVR), der verschiedene Peer Counseling Projekte fördert und die heute in Köln vorgestellt werden.

Einigkeit bestand darin, dass behinderte Menschen sich selbst einbringen und dafür kämpfen müssen, dass es ein gutes Bundesteilhabegesetz gibt. Denn die Interessenlage der verschiedenen Akteure in diesem Bereichen hätten meist nur sehr wenig mit den wirklichen Bedürfnissen und Lebenslagen behinderter Menschen zu tun, so dass die Betroffenen selbst die Diskussion verstärkt bestimmen müssten.

Das ZsL Gießen führt regelmäßige Diskussionsveranstaltungen zu behindertenpolitischen Themen durch und bietet eine umfassende Beratung von behinderten für behinderte Menschen.

Link zu weiteren Infos zum Bundesteilhabegesetz