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KRAUTHEIM (KOBINET) Ein Stundenlohn in Höhe von 1,30 Euro für 100 Prozent Leistung bei einem 8-Stunden-Tag ist nach Ansicht des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) diskriminierend. Der Verband fordert den Mindestlohn auch für Mitarbeiter in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Mit dieser Forderung eröffnete Karl Finke, Landesbehindertenbeauftragter von Niedersachsen und BSK-Vorstandsmitglied, die Gesprächsrunde BSK im Dialog zum Thema Mindestlohn.
„Grundsätzlich sind wir nicht gegen den Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro“, betonte Konstantin Fischer gleich zu Beginn der Gesprächsrunde. „Jedoch haben wir weniger den Leistungsanspruch als mehr die Schutzpflicht gegenüber unseren Werkstattbeschäftigten im Blick – zumal viele Grundsicherungsempfänger sind. Das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis für Werkstattbeschäftigte wurde bewusst und mit gutem Grund vom Gesetzgeber etabliert. Denn dieser Rechtsstatus, an dem unbedingt festgehalten werden sollte, gewährt den Beschäftigten umfangreiche Schutzrechte. Formal-juristisch sind Werkstattbeschäftigte vom Tarifautonomiestärkungsgesetz und somit von der Mindestlohndebatte nicht erfasst, da sie eben keine Arbeitnehmer sind“, so Konstantin Fischer, der hinzufügte: „Entscheidend ist, dass man sich vor Augen führt, über welchen Personenkreis man spricht – der überwiegende Teil der WfbM-Beschäftigten hat leider nur eine geringe Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Anstellung zu bekommen.“
Dass es in anderen Ländern jedoch kaum Berührungsängste oder Diskriminierungen gibt, verdeutlichte Konstantin Fischer: „Das gesellschaftliche Denken in Skandinavien lässt beispielsweise Vorbehalte gegenüber Menschen mit Behinderung, ob in Beruf oder im Alltag, gar nicht erst aufkommen.“ Potentiellen Arbeitgebern in Deutschland fehle darüber hinaus fachliches Wissen über barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, den Einsatz von Hilfsmitteln und Arbeitsassistenz. „Ich werde die Anregung für eine ausführliche Information und Aufklärung potentieller Arbeitgeber verbandsintern vortragen“, versprach Konstantin Fischer.
Karl Finke hob den Status einer Werkstatt hervor: „Eine WfbM hat den Anspruch, Übergangseinrichtung für seine Mitarbeiter zu sein, um sie für eine Anstellung auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Dabei soll sie ihre Mitarbeiter vertreten und nicht bevormunden.“ Wie sich der Mindestlohn theoretisch auf die WfbMs auswirken könnte, will die BAG WfbM prüfen. „Unsere Referate Wirtschaft und Recht arbeiten gerade an verschiedenen Beispielsrechnungen“, so Konstantin Fischer.
Hintergrund:
Der BSK hat im Rahmen der diesjährigen Aktionen um den 5. Mai, dem Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen in der Gesellschaft das Thema Mindestlohn aufgegriffen. Alle BSK-Untergliederungen waren aufgerufen, bei Veranstaltungen und Aktionen Unterschriften für den Mindestlohn zu sammeln. Mittlerweile sind über 1.000 Unterschriften eingegangen, heißt es in einer Presseinformation des BSK.