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Foto: Uwe Zucchi
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Foto: Uwe Zucchi
KASSEL (KOBINET) Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen konnte den Spitzenwert bei der Beschäftigungsquote schwerbehinderter MitarbeiterInnen aus den Vorjahren sichern. 226 schwerbehinderte Männer und Frauen arbeiteten zum Stichtag 31.12.2013 in den LWV-Verwaltungen in Kassel, Darmstadt und Wiesbaden sowie in den Schulen und Stiftungsforsten des LWV.
Das entspricht einer Quote von 16,06 Prozent und annähernd dem Wert des Vorjahres von 16,07 Prozent. Damit gibt es beim LWV 156 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Beschäftige mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtarbeitsplätze (70). „Wir freuen uns nicht nur darüber, die hohe Quote stabil halten zu können, sondern auch darüber, dass jede Dienststelle ihre Quote erfüllt“, sagte LWV-Landesdirektor Uwe Brückmann. „Wir schielen nicht auf die Quote, sondern sind daran interessiert, schwerbehinderten Menschen einen Arbeitsplatz zu bieten.“ Erstmals beschäftigt der LWV in diesem Jahr in den Verwaltungen Kassel und Darmstadt zwei schwerbehinderte Menschen auf Betriebsintegrierten Beschäftigungsplätzen (BiB).
Bereits 2001 hat sich der LWV verpflichtet, mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Quote von fünf Prozent bei der Beschäftigung schwerbehinderter Frauen und Männer zu erreichen. Seitdem hat der Verband die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten stetig gesteigert und in diesem Jahr auf einem Spitzenniveau gesichert. Besonderen Wert legt der LWV auf die Ausbildung junger schwerbehinderter Menschen. Die beim LWV abgeschlossenen Integrationsvereinbarungen sehen vor, dass jährlich mindestens ein Ausbildungsplatz mit einem schwerbehinderten Bewerber besetzt wird. Aktuell werden vier schwerbehinderte junge Menschen beim LWV ausgebildet, im Sommer kommen zwei weitere hinzu.
Hintergrund
Ein Betriebsintegrierter Beschäftigungsplatz (BiB) bedeutet, dass Beschäftigte einige Jahre lang weitgehend selbstständig bei einem Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten. Sie werden dabei intensiv von einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) betreut und sind dort zunächst auch offiziell beschäftigt. Arbeitgeber und Werkstatt schließen dazu einen Vertrag. Ziel ist es, dass der Beschäftigte anschließend in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis übernommen wird. Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze sind aus Sicht des LWV von großer Bedeutung, um den Übergang von einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zu ermöglichen.