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Chance für Merkzeichen Tbl

Gabriele Lösekrug-Möller
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Foto: SPD

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Gabriele Lösekrug-Möller
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BERLIN (KOBINET) Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, hat am Donnerstagabend beim Verbandstag des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) ein Merkzeichen "Tbl" im Schwerbehindertenausweis in Aussicht gestellt, mit dem taubblinde Menschen ihren besonderen Bedarf an Unterstützung belegen können.



„Ich bin zuversichtlich, dass wir bei der Einführung des Merkzeichens für taubblinde Menschen jetzt vorankommen werden. Das haben auch die Gespräche mit den Ländern gezeigt, die wir Ende April wieder aufgenommen haben“, sagte Gabriele Lösekrug-Möller in Berlin. „Wenn eine Einführung im kommenden Jahr gelänge, würde mich das sehr freuen.“ Bund und Länder hätten sich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt.

DBSV-Präsidentin Renate Reymann begrüßte die Ankündigung: „In Deutschland gibt es 2.500 bis 6.000 taubblinde Menschen, die nicht angemessen mit Hilfsmitteln und Assistenzleistungen versorgt werden. Seit 2007 fordern wir ein spezielles Merkzeichen für diese Gruppe, seit 2012 besteht grundsätzliche Einigkeit zwischen dem Bund und den Ländern, dass es kommen soll. Deshalb freut es uns sehr, dass nun endlich Fahrt in die Umsetzung gekommen ist.“

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis dienen dem Nachweis, dass man das Recht auf bestimmte Nachteilsausgleiche oder Sozialleistungen hat. Bei öffentlichen Stellen, Unternehmen und Ärzten ist Taubblindheit so gut wie unbekannt. Mit einem Merkzeichen könnten die Betroffenen belegen, dass sie spezielle Hilfsmittel, Assistenz sowie Dolmetsch- und Rehabilitations-Angebote brauchen.

Stichwort Taubblindheit:

Wenn Taubblindheit in der deutschen Gesetzgebung vorkommt, wird sie definiert als die Summe von Blindheit und Gehörlosigkeit – aber das wird dieser Behinderung nicht gerecht. Wer nicht hören kann, ist extrem auf den Sehsinn angewiesen, als Blinder nutzt man sein Gehör sehr intensiv. Taubblinde Menschen müssen auf beide Hauptsinne verzichten, können also viel weniger ausgleichen als jemand mit „nur“ einer Behinderung. Ohne Assistenz ist beispielsweise die Ausübung des Wahlrechts nicht möglich, aber auch der tägliche Einkauf oder ein Arztbesuch werden zu unlösbaren Problemen. Weitere Informationen gibt’s unter www.taubblind.dbsv.org