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Bundesteilhabegesetz soll Inklusion fördern

Bild vom Treffen
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Foto: DBSV Volker Lenk

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BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Der Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz und rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer setzt sich für ein Bundesteilhabegesetz ein, durch das die Inklusion und Selbstbestimmung behinderter Menschen entscheidend gefördert wird. Dies machte er bei einem Treffen in Berlin mit VertreterInnen von Verbänden deutlich, die sich in einer "Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz" zusammen geschlossen haben.



„So wichtig die finanzielle Entlastung der Träger der Sozialhilfe durch eine Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist, genau so wichtig ist es, dass mit der Schaffung des geplanten Bundesteilhabegesetzes die Inklusion von Menschen mit Behinderungen entscheidend gefördert wird“, erklärte Alexander Schweitzer. Neben der Herauslösung der bisherigen Hilfen aus der Sozialhilfe, müsse sicher gestellt werden, dass Menschen mit Behinderung mitten in der Gesellschaft lernen, leben und arbeiten können. Der Minister will sich daher dafür einsetzen, dass das know how und die Erfahrungen behinderter Expertinnen und Experten sowie der Verbände behinderter Menschen bei der Gesetzesentwicklung konsequent einbezogen werden.

„Wir brauchen ein Bundesteilhabegesetz, durch das behinderte Menschen nicht länger arm gemacht werden, indem sie wie bisher nur 2.600 Euro ansparen dürfen, wenn sie Unterstützungsleistungen bekommen wollen“, erklärte Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL). „Mit einem Bundesteilhabegeld, das unter Anderem die Landesblindengeldregelungen ohne Verschlechterung vereinheitlicht, muss zudem ein Nachteilsausgleich für behinderungsbedingte Mehraufwendungen geschaffen werden“, bekräftigte Andreas Bethke, Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) in dessen Räumen das Treffen mit Minister Schweitzer und dem Abteilungsleiter des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums Bernhard Scholten stattfand.

Das Bundesteilhabegesetz biete die Chance, der noch weit verbreiteten Ausgrenzung behinderter Menschen durch gezielte Teilhabeleistungen entgegen zu wirken. „Diese Chance muss unbedingt genutzt werden“, so Ottmar Miles-Paul vom NETZWERK ARTIKEL 3, der die „Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz“ koordiniert.

Weitere Informationen zur Kampagne gibt’s unter www.teilhabegesetz.org.