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Wichtiger Schritt für barrierefreie Informationen

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BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Der Vertrag von Marrakesch verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, Regelungen in ihre Urhebergesetze aufzunehmen, die die Übertragung urheberrechtlich geschützter Werke in barrierefreie Formate wie zum Beispiel Brailleschrift, Großdruck oder Hörbücher sowie deren Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung im Internet zugunsten blinder, seh- und lesebehinderter Menschen erlauben.



„Nach Unterzeichnung des Vertrages von Marrakesch durch die Europäische Union am 30. April 2014 in Genf wird Deutschland auf Beschluss des Bundeskabinetts dem internationalen Abkommen ebenfalls beitreten. Die Unterzeichnung soll nach Informationen des Bundesjustizministeriums im Juni 2014 erfolgen“, heißt es im Newsletter des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes DBSV-direkt.

DBSV-Präsidentin Renate Reymann begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung: „Der Vertrag von Marrakesch ist ein guter Vertrag, der ein neues Kapitel in der Inklusion blinder, seh- und lesebehinderter Menschen aufschlägt. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung beschlossen hat, den Vertrag zu unterzeichnen und hoffen jetzt auf eine rasche Ratifizierung des Abkommens.“

Um in Kraft treten zu können, muss der Vertrag nach Informationen des DBSV von Marrakesch von 20 Mitgliedstaaten der Welturheberrechtsorganisation (WIPO) ratifiziert werden. Im deutschen Urheberrecht werden durch die Ratifizierung nur geringfügige Änderungen erforderlich, da es bereits Regelungen zugunsten behinderter Menschen umfasst. Der DBSV hat die Kampagne der Europäischen Blindenunion und Weltblindenunion für den WIPO-Vertrag aktiv unterstützt. Gemeinsam mit der Europäischen Blindenunion wird er sich jetzt für eine rasche Ratifizierung auf europäischer Ebene einsetzen, heißt es in DBSV-direkt.