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Foto: Sozialministerium Ba-Wü
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STUTTGART (KOBINET) Am 25. Mai finden in Baden-Württemberg sowohl die Wahl zum 8. Europäischen Parlament als auch die Kommunalwahlen in den Landkreisen, Städten und Gemeinden statt. Auch für Menschen mit Behinderungen muss die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben gleichberechtigt möglich sein. Dies gilt ganz besonders für das in der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verbriefte Recht zu wählen und gewählt zu werden, erklärte der baden-württembergische Landes-Behindertenbeauftragte Gerd Weimer in Stuttgart.
In vielen Bereichen halten Barrieren Menschen mit Behinderungen immer noch systematisch davon ab, gleichberechtigten Zugang zu erhalten oder Teilhabemöglichkeiten zu genießen, die für Menschen ohne Behinderungen selbstverständlich sind. Dabei ist Barrierefreiheit mehr als ein bauliches Problem, auch wenn es insbesondere im Gebäudebestand und bei der Gestaltung öffentlicher Räume noch großen Nachholbedarf gibt, findet Gerd Weimer. „Barrierefreiheit umfasst vor allem auch den kommunikativen Bereich. Neben den spezifischen Anforderungen für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen geht es auch darum, durch Informationen in verständlicher Sprache Menschen mit Handicap von Beeinträchtigungen an der selbstbestimmten Teilhabe am politischen Leben zu ‚enthindern'“, so der Landes-Behindertenbeauftragte.
Dies gelte natürlich ganz besonders für die Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament bzw. den Kommunalwahlen am 25. Mai. „Vor allem das Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg (kumulieren und panaschieren) ist ja nicht ganz unkompliziert. Weil ich weiß, dass das, was für Menschen mit Behinderungen gut ist, vielen Menschen nutzt, habe ich gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung und der Lebenshilfe Baden-Württemberg zwei Broschüren in leichter und für alle verständlicher Sprache unter dem Motto ‚Einfach wählen gehen!‘ herausgegeben“, sagte Gerd Weimer. Mit dieser Gemeinschaftsproduktion sei es gelungen, vor allem Menschen mit geistiger Behinderung oder Lernschwierigkeiten, aber auch vielen anderen Wählerinnen und Wählern im Land, die Bedeutung und Funktionsweisen der bevorstehenden Wahlen auf verständliche Weise zu erklären und zu unterstreichen, dass es wichtig ist, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Die beiden Informationsbroschüren „Einfach wählen gehen“ zur Wahl des Europäischen Parlaments und zu den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 können bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Stafflenbergstr. 38, 70184 Stuttgart, Tel. 0711-1640990, Fax 0711-16409977, E-Mail: [email protected], www.lpb-bw.de bestellt werden. „Ich hoffe und wünsche, dass am 25. Mai möglichst viele Menschen mit Behinderungen zur Wahl gehen und auch die Gelegenheit nutzen, sich im Vorfeld umfassend über die Programme der Parteien und Wählervereinigungen informieren. Zugleich appelliere ich an die Parteien und Wählervereinigungen, ihre Wahlprogramme auch in leichter Sprache aufzulegen. Dies ist ein wichtiger Beitrag für den barrierefreien und damit gleichberechtigten Zugang zu für die politische Meinungsbildung wichtigen Informationen. Wenn dann auch noch bei der Einrichtung von Wahllokalen in den Städten und Gemeinden umfassend auf Barrierefreiheit geachtet wird, können am 25. Mai wirklich alle ‚einfach wählen’“, betonte Gerd Weimer.