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Abkehr von der Bedürftigkeitsabhängigkeit

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Foto: ISL

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BERLIN (KOBINET) Vor dem Hintergrund der Diskussionen um ein modernes Teilhaberecht hat die Mitgliederversammlung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) die vollständige Abschaffung des Prinzips der Bedürftigkeitsabhängigkeit gefordert. Auch eine Zwischenlösung etwa durch eine Anhebung der Freibeträge stelle keinen gangbaren Weg dar. "Bereits jetzt ist davon auszugehen, dass die Einnahmen des Staates durch die Heranziehung von Einkommen und Vermögen durch den Verwaltungsaufwand für die Bedürftigkeitsprüfung aufgezehrt werden", betont Carl-Wilhelm Rößler, sozialpolitischer Sprecher der ISL, heute in einer Pressemitteilung. "Bei einer Anhebung der Freibeträge würde dieses Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag weiter verschlechtert."

Die Beträge, die über die Anrechnung von Einkommen und Vermögen erzielt werden, so Rößler, seien im Verhältnis zu den Ausgaben des jeweiligen Leistungssystems sehr gering. Dies verdeutliche die Gegenüberstellung von Aufwendungen für Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege einerseits und Einnahmen durch Heranziehung von Einkommen und Vermögen andererseits für das Jahr 2011: „Die Aufwendungen für Eingliederungshilfe aus Mitteln der Sozialhilfe und Hilfe zur Pflege lagen bei rund 18 Milliarden Euro, die Summe der Einnahmen aus der Bedürftigkeitsabhängigkeit bei rund 266 Millionen Euro“, rechnet Rößler vor.

Aus diesen Zahlen werde deutlich, so Rößler, dass lediglich knapp 1,5 Prozent der Aufwendungen für Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege aus Sozialhilfe über die Heranziehung von Einkommen und Vermögen kompensiert werden. Ein zukünftiger Verzicht auf die Bedürftigkeitsabhängigkeit werde daher nicht zu einer Unangemessenheit der Leistungen der Eingliederungshilfe beziehungsweise Hilfe zur Pflege führen, da die damit verbundene finanzielle Mehrbelastung äußerst moderat ausfällt. Deshalb dürfe nicht länger an einem Dogma der Eigenbeteiligung festgehalten werden, zumal dieses Dogma inzwischen keinen nennenswerten finanziellen Entlastungseffekt für den Staat bewirkt, wohl aber verheerende Auswirkungen auf die Teilhabe und Entfaltung der Persönlichkeit der Betroffenen hat.

„Für viele behinderte Menschen in Deutschland hängt von einer endgültigen Abkehr von der Bedürftigkeitsabhängigkeit auch die Glaubwürdigkeit der Behindertenpolitik insgesamt ab“, stellt Rößler fest. „Eine volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft nach den Maßstäben der UN-Behindertenrechtskonvention ist bei einer Beibehaltung der Verortung der Eingliederungshilfe und der aufstockenden Hilfe zur Pflege im Sozialhilferecht nicht möglich.“