Foto: Peter Himsel
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BERLIN (KOBINET) Der Sozialverband VdK kritisiert den Beschluss der Bundesregierung zur Finanzierung der Krankenkassen und lehnt die einseitige Belastung der ArbeitnehmerInnen bei der Reform zur Finanzierung der Krankenkassen ab. Die Bundesregierung müsse ArbeitnehmerInnen und RentnerInnen vor Zusatzbeiträgen schützen, fordert Ulrike Mascher, die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.
Hintergrund der Kritik des Verbandes ist die gestern vom Bundeskabinett verabschiedete Reform der Finanzierung der Krankenkassen. Anfang 2015 soll der Beitragssatz für alle Krankenkassen von 15,5 auf 14,6 Prozent sinken – zunächst paritätisch auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf je 7,3 Prozent verteilt. Bisher zahlen alle Kassenmitglieder einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, an dem sich die Arbeitgeber nicht beteiligen. Durch die beschlossenen Änderungen soll dieser Sonderbeitrag entfallen und die Kassen im Gegenzug Zusatzbeiträge erheben dürfen, die vom Einkommen abhängig sein sollen. Der Sozialverband VdK befürchtet, dass durch die Senkung des Beitragssatzes die fehlenden 11 Milliarden Euro sofort als prozentualer Zusatzbeitrag bei den Arbeitnehmern und Rentnern anfallen werden. Mindestens müsse aus Sicht des VdK sicher gestellt werden, dass durch eine Überforderungsklausel der ungehemmte Beitragsanstieg für Arbeitnehmer verhindert wird.
„An der grundsätzlichen Schieflage der Lastenverteilung wird sich mit diesem Regierungsbeschluss nichts ändern“, kritisiert die VdK-Präsidentin. „Mit dem Einfrieren des Arbeitgeberanteils werden Kostensteigerungen im Gesundheitsbereich, die schon für 2015 absehbar sind, einseitig den Arbeitnehmern und Rentnern durch Zusatzbeiträge aufgebürdet“, so Ulrike Mascher weiter.
Bereits heute müssten die Versicherten erhebliche Kosten bei Krankheit aus eigener Tasche zahlen, beispielsweise durch Zuzahlungen, Aufzahlungen und Aufwendungen für Leistungen, die aus dem Leistungskatalog der Kassen gefallen sind. Der Leistungskatalog der Kassen sei seit Jahren rückläufig. „Bestes Beispiel sind die finanziellen Aufwendungen der Versicherten in der Zahnheilkunde. Hier belasten immer mehr Zusatzbeiträge das Budget einkommensschwächerer Menschen, Älterer und chronisch Kranker beträchtlich. Eine weitere Belastung insbesondere dieser Bürgerinnen und Bürger darf es nicht geben“, so Ulrike Mascher. „Wir müssen zurück zur paritätischen Finanzierung. Gesundheitsversorgung von Alten, chronisch Kranken und armen Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hier sind auch die Arbeitgeber in der Pflicht. Bei den weiter steigenden Gesundheitskosten der nächsten Jahre müssen auch Arbeitgeber und Gutverdienende in die Pflicht genommen werden.“