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UN-Konvention korrekt übersetzen

Verena Bentele
Verena Bentele
Foto: Irina Tischer

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Foto: Irina Tischer

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Verena Bentele
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UNBEKANNT (KOBINET)

UNBEKANNT (KOBINET) Aus Anlass des fünften Jahrestages der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, deren amtliche Übersetzung endlich zu korrigieren. In Briefen an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier und die Fraktions- und Parteivorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien wirbt Verena Bentele dafür, die Begriffe anzupassen. Die amtliche Übersetzung ins Deutsche enthält Ungenauigkeiten und Fehler. Beispiele sind der englische Begriff „inclusion", der mit „Integration" übersetzt wurde oder der Begriff „assistance", im Deutschen mit „Hilfe" übersetzt.



Der fehlerhaften Übersetzung zum Trotz habe die Umsetzung der UN-Konvention begonnen, so Bentele. Die gesellschaftliche Entwicklung sei in den vergangenen Jahren deutlich vorangeschritten. So werde der Begriff „Inklusion“ mittlerweile in allen Diskussionen und Berichten rund um die Belange von Menschen mit Behinderungen genutzt. Am Beispiel Bildung werde das besonders deutlich. Hier werde der Begriff „integrativ“ nicht mehr im Zusammenhang mit der Beschulung behinderter Kinder verwendet. „Inklusion“ müsse sich nun auch in der deutschen Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wiederfinden. „Wer Inklusion will, muss sie im Gesetz auch so nennen“, meint die Behindertenbeauftragte.

Bereits bei der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention hatten Verbände behinderter Menschen und die damalige Beauftragte für die Belange behinderter Menschen Änderungen gefordert. Konkrete Vorschläge für eine inhaltlich korrekte Übersetzung wurden jedoch nicht aufgenommen.