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HANNOVER (KOBINET) Der niedersächsische Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen hat sich am 13. März zu einer Sondersitzung getroffen. Einzige Punkte waren die seit 2010 ausstehende Überprüfung des Landesgleichstellungsgesetzes und die Neuordnung des Heimgesetzes. Hierbei soll bei der Neubesetzung der Stelle der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gewährleistet werden, dass behinderte Menschen mitentscheiden können, wie es die aktuelle Behindertenpolitik vorsieht.
„Eine/r von uns“ muss es wieder werden, die/der unsere Interessen und Belange in Politik und Verwaltung einbringt, ist Tenor des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen. Ministerialdirigentin Schröder erläuterte, dass die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes in zwei Schritten erfolgen soll. Zunächst die Personalie des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, dann die Neuordnung des Gesamtgesetzes. Die Reform des Heimgesetzes mit den mit den differenzierten Anforderungen an den Schutzzweck des Heimrechts für Wohnformen mit eigener Häuslichkeit und der traditionellen Wohnform Heim wurden eingebracht und vom Beirat zunächst zur Kenntnis genommen.
„Konkret handeln!“ Mit dieser Botschaft haben u. a. Hans-Werner Lange vom Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen und Horst Limke vom Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Vechta, den vom Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen vorgelegten Entwurf für ein neues Landesgleichstellungsgesetz vorgestellt. Dieser Entwurf sei politisch vorwärtsweisend und bereits viel gelobt. „Den gelungenen Gesetzentwurf noch gemeinsam in der Form aufeinander abstimmen und dann als Entwurf aller behinderten Menschen politisch einbringen, muss unser gemeinsames Ziel sein“, so Karl Finke.