Menu Close
Hinweis: Dieser Beitrag wurde von der alten Website importiert und gegebenenfalls vorhandene Kommentare wurden nicht übernommen. Sie können den Original-Beitrag mitsamt der Kommentare in unserem Archiv einsehen: Link

Hessen tritt der Koalition gegen Diskriminierung bei

Stefan Grüttner
Stefan Grüttner
Foto: Sozialministerium Hessen

WIESBADEN (KOBINET)

WIESBADEN (KOBINET) Die hessische Landesregierung hat gestern beschlossen, der "Koalition gegen Diskriminierung" beizutreten. Wie Stefan Grüttner, Hessischer Minister für Soziales und Integration, betonte, setze "die Landesregierung mit dieser Entscheidung ein weiteres Zeichen für Diskriminierungsschutz, Chancengleichheit und Vielfalt."



„Mit dem Beitritt wollen wir dem Thema Diskriminierung mehr Aufmerksamkeit widmen und Antidiskriminierung als Querschnittsaufgabe politisch verankern. Ein wichtiger Schritt hierfür war auch die Ernennung von Staatssekretär Jo Dreiseitel zum Bevollmächtigen für Integration und Antidiskriminierung“, so Stefan Grüttner. „Bürgerinnen und Bürger, die wegen ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen bzw. geschlechtlichen Identität benachteiligt werden, sollen Hilfestellung erfahren. Damit tritt die hessische Landesregierung Rassismus und Diskriminierung entschieden entgegen“, erklärte Staatssekretär Jo Dreiseitel.

Wie Stefan Grüttner erläutert, sei der Beitritt zur Koalition gegen Diskriminierung ein weiterer Baustein, Chancengleichheit und Anerkennung von Vielfalt in Hessen zu fördern. Beispielsweise arbeiteten die Stabstelle Frauenpolitik und die Stabstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen, die beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration angesiedelt sind, seit Jahren eng mit verschiedenen Einrichtungen und Verbänden zusammen, um gegen Benachteiligungen vorzugehen. Bereits 2011 sei Hessen der „Charta der Vielfalt“ beigetreten und übernahm damit die Verantwortung dafür, die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen zu fördern und zu achten.

Rechts- und ideelle Grundlage für die „Koalition gegen Diskriminierung“ ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006, das vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht umsetzt. Um Aufklärung und Unterstützungsmöglichkeiten von Betroffenen zu verbessern, wurde mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Antidiskriminierungsstelle des Bundes geschaffen.