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UNBEKANNT (KOBINET) Der Bayerische Elternverband und die Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen haben Strafanzeige erstattet, weil nach ihrer Ansicht das "verlorene" Pflegekind Sandra aus Todtenweis grundlos weggesperrt wird. Der Fall des von seinen Pflegeeltern getrennten Mädchen hat schon etliche Male die lokale Presse beschäftigt. Die Verbände werfen den Verantwortlichen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung vor. Die Anzeige richtet sich gegen die Leitung des Regens-Wagner-Heims in Holzhausen, gegen die gerichtlich bestellte Sorgeberechtigte des Mädchens sowie gegen die Leitung des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Augsburg.
Das lernbehinderte Mädchen ist seit fast 17 Monaten ohne zwingenden Grund in einem Heim für geistig Behinderte untergebracht. Grundsätzlich muss die Unterbringung von Kindern in einem Heim richterlich geprüft werden. Bei Sandra ist das nicht passiert. „Bei Kindern mit Schulproblemen keine Seltenheit“, sagt Martina Buchschuster von der LAG in einer Pressemitteilung. „Unserem Verband sind weitere Fälle bekannt, in denen lernschwache Kinder ohne richterlichen Beschluss weggesperrt wurden – gegen den Willen ihrer Eltern.“
„Sandra hat von Anfang an um Rückkehr nach Hause zu den Pflegeeltern gebeten. Dem Jugendamt liegen ihre Hilferufe vor. Durch Sandras Zwangsunterbringung im Heim haben die Pflegeeltern in Bezug auf Sandra ihren Status als Pflegefamilie verloren. Weil sie sich gegen den Entzug des Kindes wehrten, ist ihnen mittlerweile sogar jeglicher Kontakt zu Sandra verboten. Gegen die Familie liegt jedoch nichts vor, das einen Entzug des Kindes rechtfertigt, sie hat sogar für Sandras Schwester, die nach wie vor bei ihr lebt, erweiterte Pflegerechte bekommen“, heißt es weiter in der Pressemitteilung.
Sandra, die seit ihrem 14. Geburtstag Anspruch auf anwaltschaftlichen Beistand hat, wird seit Wochen am Zugang zu einem Rechtsanwalt gehindert, so Rechtsanwältin Martina Buchschuster, die von einem „Versagen der Heimaufsicht“ spricht.