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Erste behindertenpolitische Rede der Legislaturperiode

Corinna Ruefer
Corinna Ruefer
Foto: B90/Die Grünen im Bundestag

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Foto: B90/Die Grünen im Bundestag

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Corinna Ruefer
Foto: B90/Die Grünen im Bundestag

BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) In der Aussprache zur Regierungserklärung für den Bereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stellte die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Corinna Rüffer, gestern die Behindertenpolitik in den Mittelpunkt. Dies war nach Informationen der Grünen die erste behindertenpolitische Rede im Plenum des Deutschen Bundestages in dieser Legislaturperiode.



Nachdem die Debatte lange um die Rente und den Mindestlohn kreiste und die Situation behinderter Menschen nur am Rande Erwähnung fand, verwies Corinna Rüffer in ihrer Rede darauf, dass der Durchschnittslohn von behinderten Menschen, die in Werstätten für behinderte Menschen arbeiten, bis ca. 180 Euro im Monat liegt und die Zahl der Werkstattbeschäftigten ständig zunehme. Die Grünen-Abgeordnete sprach auch die Versprechen der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an. „Konkrete Zusagen, mit denen man rechnen kann, finden sich im Koalitionsvertrag nicht“, erklärte sie. Auch wenn die Bundesregierung ein modernes Teilhaberecht schaffen wolle, kritisierte Corinna Rüffer, dass die Bundesregierung offensichtlich nicht verspreche, dass das Einkommen und Vermögen in Zukunft nicht mehr angerechnet werden soll. Dabei verwies sie auf ein Beispiel einer Richterin aus Trier, die einen Teil ihres Einkommens für ihre Assistenz einsetzen muss und nicht mehr als 2.600 Euro ansparen darf. „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Artikel 3 unseres Grundgesetzes ist nicht missverständlich. Es muss angemessene Unterstützungsleistungen geben, wo sie nötig sind“, so Corinna Rüffer.

Link zur Rede von Corinna Rüffer