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Keine Diskriminierung beim Kochen und Backen

Symbol für einen Führhund
Symbol für einen Führhund
Foto: domain public

DARMSTADT (KOBINET) Auch Menschen mit Assistenzhund dürfen ab sofort nach Herzenslust in der Dr. Oetker Welt stöbern. Der unternehmenseigene Ausstellungsbereich mit Versuchsküche, Seminarangebot und Führungen bietet die Möglichkeit, sich über die Marke zu informieren, es gibt dort aber auch offene Lebensmittel, die besichtigt und probiert werden können. Aus diesem Grund war der Konzern bisher der Meinung, Blindenführ- und Assistenzhunde aus diesem Bereich ausschließen zu müssen.



Eine Halterin eines Blindenführhundes sollte demnach nicht an einer Führung durch die Dr. Oetker Welt teilnehmen dürfen. Nach einer Intervention des Vereins Lichtblicke lenkte der Konzern jedoch ein und beteuerte, niemanden diskriminieren zu wollen. „Ich freue mich sehr, dass wir nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung unter Beachtung aller Aspekte zu dem Entschluss gekommen sind, dass es möglich ist, Gäste mit einem Assistenzhund bei uns in der Dr. Oetker Welt begrüßen zu können“, äußerte der Leiter der Dr. Oetker Welt in einer E-Mail vom 17.01.2014. Die Führungen sollten in Zukunft entsprechend gestaltet werden, um allen Gästen eine erlebnisreiche Zeit zu bieten.

Lichtblicke e.V. ist zufrieden mit diesem Erfolg. „Die meisten Menschen wissen viel zu wenig über unsere Hilfsmittel mit Seele, deshalb ist Aufklärung über Status und Rechte von Assistenzhunden und ihren Haltern eins unserer obersten Ziele“, sagt Lea Heuser, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit bei Lichtblicke e.V.

Assistenzhunde sind keine einfachen Haustiere, sondern Hilfsmittel im gesetzlichen Sinne. Auch wenn das Gesetz nur Blindenführhunde ausdrücklich nennt, gleichen doch alle Arten von Assistenzhunden eine Behinderung oder Erkrankung ihres Menschen aus. Wird nun einem Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit, der einen Assistenzhund nutzt, der Zutritt zu einer ansonsten öffentlich zugänglichen Einrichtung verwehrt, ist das nach Ansicht des Vereins eine rechtswidrige, mittelbare Diskriminierung nach § 3 Absatz 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Auch hygienische Bedenken waren schnell ausgeräumt. „Menschen schleppen durch ihre Straßenschuhe mindestens genauso viel Dreck in ein öffentlich zugängliches Gebäude ein wie ein Hund mit seinen Pfoten“, sagt Bert Bohla, Lichtblicke-Vorsitzender. Das leuchtete den Verantwortlichen bei Dr. Oetker ein.

Mit Keimen, die der Hund durch das Schnüffeln am Boden an sich tragen kann, kommen weder Kunden noch Lebensmittel in Berührung. Gut ausgebildete Assistenzhunde sind entsprechend trainiert. Dagegen sind Keime, die durch das Anfassen von Türgriffen oder Haltestangen in öffentlichen Verkehrsmitteln an den Händen haften, ein deutlich höheres Hygienerisiko, zumal ein Mensch damit tatsächlich oft Lebensmittel berührt. Namhafte medizinische Einrichtungen wie das Robert Koch Institut und die Universitätsklinik Heidelberg stellten bereits vor Jahren fest, dass eine Zugangsverweigerung für Assistenzhunde selbst in Arztpraxen und Krankenhäusern aus hygienischer Sicht nicht gerechtfertigt ist. Dies gilt erst Recht für den Lebensmittelbereich.

„Die Hygieneanforderungen sind nicht durch ein Verbot von Assistenzhunden, sondern gerade trotz ihrer Anwesenheit einzuhalten“, erklärte Bert Bohla. Diese Ansicht wird auch vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und der Länder-Arbeitsgruppe für Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika geteilt. Lichtblicke setzt sich seit 1996 für die Belange von Führ- und Assistenzhundgespannen ein. Die Arbeit reicht von Seminarangeboten über Beratung bis hin zur konkreten Einzelfallbetreuung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Mehr Infos gibt’s unter http://verein-lichtblicke.de