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Entlastung der Kommunen statt besserer Teilhabe Behinderter?

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MARBURG/BERLIN (KOBINET)

MARBURG/BERLIN (KOBINET) Die Befürchtungen, dass die Reform der Eingliederungshilfe durch die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes lediglich im Schatten der finanziellen Entlastung der Kommunen steht, hat nach der Sitzung des Präsidiums des Deutschen Landkreistages neue Nahrung erhalten. Das Präsidium des Landkreistages fordert, den Kommunen die im Koalitionsvertrag zugesagte Sofortentlastung in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr umgehend zukommen zu lassen und den Umsatzsteueranteil zu erhöhen. Das wäre wohl das Aus für ein Bundesteilhabegeld.



Der Deutsche Landkreistag hat aus Anlass der Sitzung seines Präsidiums im Landkreis Marburg-Biedenkopf gefordert, den Kommunen die im Koalitionsvertrag zugesagte Sofortentlastung in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr umgehend zukommen zu lassen. Darüber hinaus forderten die Landräte den Bund auf, die zugesagte weitere Entlastung in Höhe von jährlich fünf Milliarden Euro spätestens zum 1.1.2016 wirksam werden zu lassen. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte: „Zunächst ist wesentlich, dass die Sofortentlastung auch tatsächlich eine solche ist, also sofort umgesetzt wird“, heißt es in einer Presseinformation des Deutschen Landkreistages.

Für den Deutschen Landkreistag ist es demnach entscheidend, dass die kommunalen Haushalte tatsächlich entlastet werden, und zwar in allen Bundesländern. Das Präsidium drängt daher darauf, dass die zugesagte kommunale Entlastung in Höhe von einer Milliarde Euro ab dem Jahr 2014 einsetzt und in Höhe von fünf Milliarden Euro ab dem Jahr 2016 kommt. „Eine Verzögerung des Bundesleistungsgesetzes für behinderte Menschen darf nicht dazu führen, dass auch die kommunale Entlastung hinausgeschoben wird“, sagte Hans Jörg Duppré. Darüber hinaus wies er auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe in den Ländern und die hohe inhaltliche Komplexität der Materie hin. „Es besteht die Sorge, dass eine Entlastung über die Eingliederungshilfe nicht oder viel zu spät kommt oder gesamtstaatlich gar zu Leistungsausweitungen führt.“

Der Koalitionsvertrag spricht von zwei Stufen, bestehend aus einer zügig zu realisierenden Entlastung in Höhe von einer Milliarde Euro sowie einer weiteren mit einem Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich. Für diese Maßnahmen enthält die Vereinbarung jedoch trotz deren Einstufung als prioritär keine verbindlichen Zeitpunkte. „Ein einfacher sowie zügig zu realisierender Weg für die erste Stufe wäre eine Aufstockung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU). Über diesen Weg beteiligt sich der Bund bereits seit Langem an kommunalen Aufgaben im Rahmen von Hartz IV“, so Hans Jörg Duppré. Die darüber hinaus zugesagte zweite Entlastungsstufe könne demgegenüber durch eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils realisiert werden. Bei den Kosten der Unterkunft bestehe insgesamt ein Entlastungspotenzial von 2,41 Milliarden Euro; ein Punkt Umsatzsteuerbeteiligung entspreche etwa 2 Milliarden Euro. Die Reform der Eingliederungshilfe bleibe selbstverständlich unverändert auf der Agenda. Er wies zuletzt darauf hin, dass die fünf Milliarden Euro auch tatsächlich bei den Kommunen ankommen müssten: „Das Problem besteht darin, dass die Landkreise nur in drei Ländern Aufgaben- und Finanzierungsträger der Eingliederungshilfe sind, und zwar in Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen. In sieben Flächenländern liegt hingegen die Finanzierungsverantwortung ganz oder überwiegend beim jeweiligen Land, bei dem daher auch die unmittelbare Entlastungswirkung eintreten würde.“ Eine – vollständige – Weiterleitung der Entlastung an die Kommunen sei in diesen Ländern daher nicht gesichert möglich. „Daher sollte der von uns vorgeschlagene Finanzierungsweg beschritten werden“, so Hans Jörg Duppré.

Dass die Lobbypolitik der Kommunen weitaus stärker ist, als die der Behindertenverbände zeigt sich in der schnellen Reaktion des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing auf die Forderungen des Deutschen Landkreistages. „Die Entlastung der Kommunen im Zuge der Neuordnung der Eingliederungshilfe um jährlich fünf Milliarden Euro und die Vorab-Entlastung um eine Milliarde Euro pro Jahr vor Inkrafttreten eines neuen Bundesleistungsgesetzes stehen im Koalitionsvertrag als prioritäre Maßnahmen nicht unter Finanzierungsvorbehalt. Dies ist ein starkes und deutliches Signal an die Kommunen – und an die Verantwortlichen im Bund. Die Forderung des Deutschen Landkreistages ist berechtigt und nachvollziehbar. Aus diesem Grund wird sich die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik Ende Januar in einer ersten Beratung mit der Neuregelung der Eingliederungshilfe befassen, um den Weg für eine zügige Umsetzung des Vorhabens zu bereiten. Je schneller über das Bundesleistungsgesetz Einigkeit, auch mit den Ländern, erzielt wird, umso früher kann auch die erwartete finanzielle Entlastung der Kommunen durchgesetzt werden.“

„Hinsichtlich einer Umsetzung der Sofortentlastung um eine Milliarde Euro im Jahr 2014 werden wir dieses Anliegen in die Haushaltsberatungen für 2014 einbringen. Da das Jahr 2014 aber auf jeden Fall vor dem Inkrafttreten eines neuen Bundesleistungsgesetzes liegt, und die Kommunen pro Jahr vor Inkrafttreten des Bundesleistungsgesetzes um zusätzlich eine Milliarde Euro entlastet werden sollen, erwarten wir, dass die zugesagte zusätzliche Milliarde auch entsprechend eingeplant werden wird. Alles andere wäre nicht logisch und nicht vermittelbar. Mit dem Koalitionsvertrag und der beabsichtigten Entlastung der Kommunen haben wir miteinander in der Koalition Erwartungen in der kommunalen Familie geweckt, die jetzt nicht enttäuscht werden dürfen“, so Ingbert Liebing von der CDU/CSU Bundestagsfraktion.