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Investition von 16 Millionen Euro für Behinderteneinrichtungen

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STUTTGART (KOBINET)

STUTTGART (KOBINET) Behinderteneinrichtungen in Baden-Württemberg haben im vergangenen Jahr rund 16,3 Millionen Euro für Investitionen aus Haushausmitteln des Landes und Ausgleichsabgabemitteln erhalten. Das teilte die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter mit. Die Förderung dieser Aussonderung stieß vonseiten des Stuttgarter Zentrums für selbstbestimmtes Leben auf scharfe Kritik.



Mit dem Geld wurden nach Informationen der baden-württembergischen Sozialministerin 32 Wohn- und Werkstattprojekte in 27 Einrichtungen in den Stadt- und Landkreisen Stuttgart, Böblingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis, Heidenheim, Karlsruhe, Rastatt, Mannheim, Ravensburg, Main-Tauber-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Reutlingen, Bodenseekreis, Heilbronn, Hohenlohekreis, Ostalbkreis und Tuttlingen gefördert. „Von den Maßnahmen profitieren über 1.300 Menschen mit Behinderung, die in den unterstützten Einrichtungen wohnen bzw. wohnen werden oder arbeiten“, heißt es in der Presseinformation.

Weiter heißt es dort: „Ziel der Förderung ist es, die Inklusion von Menschen mit Behinderung voranzubringen und ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern. In unserer Gesellschaft muss es selbstverständlich sein, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte und Wahlmöglichkeiten in gleicher Weise wahrnehmen können und dürfen, wie es für nicht behinderte Menschen selbstverständlich ist. Das gilt für die Arbeit ebenso wie für die Frage, wie und wo jemand arbeiten will. Deshalb fördern wir alternative Wohn- und Beschäftigungsangebote, um ihnen die Wahl zwischen verschiedenen Angeboten zu ermöglichen“, so die Ministerin.

Ministerin Altpeter zufolge wurden für die geförderten Projekte  rund 8,2 Millionen Euro aus Landesmitteln und rund 8,1 Millionen Euro aus Ausgleichsabgabemitteln eingesetzt. Ausgleichsabgabemittel kommen von Betrieben, die mehr als 20 Arbeitsstellen anbieten, aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen (fünf Prozent der Belegschaft) beschäftigen. Die Ministerin wies darauf hin, dass die Mehrzahl der Projekte bereits nach der 2013 neu beschlossenen Förderrichtlinie ausgewählt wurde. Diese legt einen Schwerpunkt auf die Förderung von dezentralen, gemeinnahen und innovativen Wohn- und Beschäftigungsangeboten, um dem Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung besser entsprechen zu können. Rund 8 Millionen Euro der Gesamtsumme wurden aufgrund einer Übergangsregelung noch für 10 bereits 2012 bewilligte Projekte ausgegeben.

Angesichts der Liste der geförderten Einrichtungen, in der hauptsächlich Neu-, Umbau- oder Erweiterungsbauten für und von Werkstätten für behinderte Menschen und für Wohnheime enthalten sind, zeigte sich Britta Schade vom Stuttgarter Zentrum selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen entsetzt über diesen Einsatz der Landesmittel. „Ein echtes Wunsch- und Wahlrecht bedeutet für mich, dass es auch echte Alternativen zu Heimen und Werkstätten für behinderte Menschen gibt. Es bedeutet, dass es Beratungsstellen gibt, die Menschen mit Behinderung unabhängig beraten, dass es barrierefreien Wohnraum geben muss, dass Ausbildungsplätze und Arbeitsplätze auf dem normalen Arbeitsmarkt da sein müssen. Eine weitere Vorraussetzung ist dazu auch, die Abschaffung des Sonderschulwesens, denn nach wie vor ist die Förderschule meist eine Einbahnstraße. Erst wenn die Behindertenrechtskonvention wirklich im Sinne von uns Menschen mit Behinderung umgesetzt sein wird, kann hier in Baden-Württemberg von einem echten Wunsch – und Wahlrecht gesprochen werden. Bei der derzeitigen Politik ist die Verwendung der Begriffe Wunsch- und Wahlrecht und Inklusion für mich ein Missbrauch der UN-Behindertenrechtskonvention“, erklärte Britta Schade gegenüber den kobinet-nachrichten. 

Hintergrund:

Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Jahr 2009 liegt der Schwerpunkt der Behindertenhilfe auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie behinderte und nicht behinderte Menschen trotz unterschiedlicher Voraussetzungen und Fähigkeiten gemeinsam in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg leben, lernen, wohnen, arbeiten und die Freizeit verbringen können. Aufgrund des in Baden-Württemberg im so genannten „Gültstein-Prozess“ unter breiter Beteiligung von Betroffenen, Angehörigen, Trägern, kommunalen Landesverbänden und den Liga-Verbänden erarbeiteten „Impulspapier Inklusion“ hat das Sozialministerium seine Verwaltungsvorschrift zu Investitionen in Behinderteneinrichtungen im Jahr 2013 novelliert. Verstärkt gefördert werden sollen demnach künftig innovative und inklusive Wohn- und Beschäftigungsformen sowie gemeindeorientierte, dezentrale Neubauprojekte.