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Wer wird neue/r Bundesbehindertenbeauftragte/r?

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BERLIN (KOBINET) Vor den Weihnachtsferien wurde bekannt, dass der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe zukünftig nicht mehr das Amt des Bundesbehindertenbeauftragten ausüben wird. Die SPD und damit die Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles haben nun das Besetzungsrecht für diese Position. Während fast alle Posten in der neuen Bundesregierung bereits verteilt sind, warten viele darauf, dass endlich auch die oder der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung benannt wird.

Wie das Amt der oder des Bundesbehindertenbeauftragten zukünftig ausgestaltet wird, die Arbeitsgemeinschaft behinderter Menschen in der SPD, Selbst Aktiv, erwartet auf jeden Fall ein entsprechendes Mitbestimmungsrecht über die Besetzung der Position frei nach der Formulierung im Koalitionsvertrag „Nichts über uns ohne uns“, heißt es aus den Reihen von Selbst Aktiv. Alles andere scheint bisher reine Spekulation zu sein. So auch der Bericht von RollingPlanet vom 17. Dezember, wonach eine politische Quereinsteigerin und damit eine behinderte Frau zukünftig das Amt der Bundesbehindertenbeauftragten ausüben soll.

Von vielen wird die Tatsache, dass die SPD sich so viel Zeit mit der Benennung der oder des Bundesbehindertenbeauftragten lässt, während die anderen Positionen schnell verteilt wurden, dahingehend gewertet, dass dieses Amt für die SPD als nicht so wichtig erachtet wird. Für möglich wird allerdings auch gehalten, was für die Verzögerung der Benennung sprechen würde, dass die oder der Bundesbehindertenbeauftragte in dieser Legislaturperiode nicht dem Parlament angehören muss, wie dies in den letzten Jahren fast immer der Fall war. Nur Hubert Hüppe übte das Amt bis zur Nachrückung in den Deutschen Bundestag ehrenamtlich mit einer Aufwandsentschädigung aus ohne Abgeordneter zu sein. 

Dass das Amt eines Bundesbehindertenbeauftragten, die oder der nicht dem Deutschen Bundestag angehört, eine hauptamtliche Stelle sein muss, darüber sind sich alle in den Verbänden einig. Ein solches Amt kann im Zeitalter der UN-Behindertenrechtskonvention nicht nebenher ausgeübt werden, sondern muss auch wegen der Stellung in der Verwaltung hautpamtlich angesiedelt sein. Soweit wie in anderen Bereichen, dass die oder der Behindertenbeauftragte den Rang eines Staatssekretärs bekommt, scheinen wir allerdings noch nicht zu sein. Der saarländische Sozialminister Andreas Storm begrüßte vor kurzem die erstmalige Berufung eines Pflegebeauftragten in die Bundesregierung. „„Mit Karl-Josef Laumann als Beauftragtem der Bundesregierung für Pflege und die Belange der Patienten ist ein renommierter und ausgewiesener Sozialexperte für dieses Amt vorgeschlagen. Dies ist ein wichtiges und notwendiges Signal angesichts der geplanten Reformen in der Pflege in der anstehenden Legislaturperiode“, schrieb der Minister in einer Presseinformation. Als beamteter Staatssekretär habe Laumann nun den notwendigen Rückhalt, um diese zu begleiten, betonte Andreas Storm. Von einem solchen Rückhalt mit der entsprechenden Ansiedlung in der Verwaltung scheint die Behindertenpolitik allerdings noch meilenweit entfernt zu sein.