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Zeit-Beitrag über behinderte Eltern

Uwe Frevert
Uwe Frevert
Foto: Rolf Barthel

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Foto: Rolf Barthel

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Uwe Frevert
Foto: Rolf Barthel

HAMBURG (KOBINET)

HAMBURG (KOBINET) Viele Behinderte haben eigene Kinder. Das erfordert politische Reformen. So betitelt Dagmar Rosenfeld ihren Beitrag "Bitte keine Fürsorge" in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung "Die Zeit". Die Journalistin hat Uwe Frevert in Kassel und eine Frau besucht, die mit ihrem achtjährigen Sohn in einem Brandenburgischen Wohnheim für geistig behinderte Eltern und ihre Kinder lebt. Vor einigen Jahren haben sich Frevert und seine Frau getrennt. Die beiden Söhne, 17 und 21 Jahre alt, blieben beim Vater. 



Dass behinderte Menschen in diesem Land aufwachsen, Kinder bekommen und alt werden können, ist nicht immer selbstverständlich gewesen. Im Nationalsozialismus ließ man sie töten, und in den Jahren danach musste für sie erst wieder Platz geschaffen werden – auf den Straßen, in den Häusern und in den Köpfen.

Eingliederungshilfe laute das sperrige Wort, hinter dem sich ihre Schicksale verbergen. Über kaum einen Punkt sei in den Koalitionsverhandlungen so gestritten worden, berichtet die Zeit-Journalistin. Dahinter stecke der gesetzliche Auftrag, behinderten Menschen die „Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft“ zu ermöglichen. Die Eingliederungshilfe macht mit 14 Milliarden Euro mittlerweile den größten Posten im Sozialhaushalt aus.

Mit seiner selbstbestimmten Lebensführung in den eigenen vier Wänden, berufstätig, mobil, ist Uwe Frevert eine Ausnahme. Denn neunzig Prozent der Eingliederungshilfe, so hebt die Autorin hervor, gibt der Staat in die stationäre Betreuung, vor allem in Wohnheime und Behindertenwerkstätten.

„Doch auch Freverts Freiheit ist relativ, denn die Eingliederungshilfe ist ein paradoxes Konstrukt: Sie ermöglicht nicht nur, sondern sie beschränkt auch, weil sie den Grundsätzen der Sozialhilfe folgt. Die allerdings dienen der Sicherung des Existenzminimums und nicht der Teilhabe. Vom Prinzip her behandelt der Staat Behinderte also wie Hartz-IV-Empfänger: Obwohl Uwe Frevert einen Arbeitsplatz hat, Steuer- und Versicherungsbeiträge zahlt und für den Unterhalt seiner Söhne aufkommt, muss er seine kompletten Lebensverhältnisse offen legen. Denn nur wenn er nicht aus eigenem Vermögen und Einkommen oder dem des Ehepartners die benötigte Unterstützung finanzieren kann, gewährt der Staat ihm Hilfe. Konkret bedeutet das: Freverts Ersparnisse dürfen 2600 Euro nicht übersteigen, von seinem Einkommen bleibt ihm nur das Existenzminimum, für eine zusätzliche Altersvorsorge muss er mit dem Sozialamt streiten. Dass das Geld, das er für die Ausbildung seiner Söhne zurückgelegt hat, ihm nicht als Vermögen angerechnet wurde, hat er dem Ermessensspielraum der Behörden zu verdanken“, wird die Situation des 57-jährigen Kasselers beschrieben.

Was Union und SPD in sperrigen Formulierungen als Prüfauftrag in den Koalitionsvertrag geschrieben haben, nämlich die Eingliederungshilfe zu einer „personenbezogenen Leistung“ mit einem „bundeseinheitlichen Verfahren“ zu machen, fordern Behindertenverbände seit Jahren, wird in dem Beitrag auf der Politik-Seite 4 betont. Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat bereits einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herauslöst und zu einer bundeseinheitlichen, einkommensunabhängigen Leistung umgestaltet.