
Foto: Verlag Karin Kestner oHG
SCHAUENBURG (KOBINET) Honorarsätze des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) gelten für alle Einsätze von Gebärdensprachdolmetscher im Bereich der Eingliederungshilfe, auch in der Regelschule. Wie Karin Kestner heute informiert, gab des Nürnberger Sozialgericht im Zuge des einstweiligen Rechtsschutzes den Eltern eines gehörlosen Kindes in der Regelschule Recht. Die Eltern kämpften um angemessene Bezahlung der Dolmetscher für ihr Kind.
Nach Meinung des Gerichts müssen Dolmetscher im Regelschulbereich über die Eingliederungshilfe gezahlt werden und wie bei allen anderen Dolmetscherleistungen nach dem JVEG honoriert werden. Dieser Beschluss hat Auswirkungen auf alle Dolmetscherleistungen in Kindergärten, Schulen und Universitäten in allen Bundesländern.
Die Hoffnung ist, dass durch diesen klaren Beschluss in Zukunft weniger Sozialhilfeträger sich weigern die üblichen Stundensätze nach JVEG zu zahlen und die Eltern weniger Kämpfe für die Rechte ihrer Kinder durchfechten müssen.
Wenn Dolmetscher in Regelschulen schlechter bezahlt würden, als bei anderen Einsätzen, würden sie nicht mehr im Regelschulbereich arbeiten. Die Inklusion der Kinder wäre gefährdet. Sie dolmetschen in der Schule unter schlechteren Bedingungen, nämlich ohne Doppelbesetzung, und müssen sich in vielen Bereichen weiterbilden, um den Anforderungen in der Schule gerecht werden zu können.