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Inklusion scheitert an Beratung

Emilia Müller
Emilia Müller
Foto: CSU

MüNCHEN (KOBINET) Bayerns neue Sozialministerin Emilia Müller will sich um den Fall Sandra kümmern, der seit geraumer Zeit die Augsburger Allgemeine Zeitung beschäftigt. In einer gemeinsamen Pressemitteilung machten der Bayerische Elternverband und die Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen darauf aufmerksam, dass hier Inklusion an unzureichender Beratung gescheitert ist und das Mädchen ihre Familie verloren hat.

Das lernbehinderte Mädchen war vor rund eineinhalb Jahren aus seiner Pflegefamilie genommen worden, weil es angeblich nur in einem Heim die richtige Förderung würde erhalten können. Das Mädchen verlor damit nicht nur seine Familie, sondern auch seine seelische und gesundheitliche Stabilität. „Der Fall ist bezeichnend für die unzureichende Qualität der Beratung in Sachen Inklusion“, sagt Henrike Paede vom Bayerischen Elternverband.

Seit August 2011 können dank einer Änderung des Schulrechts behinderte Kinder in Bayern wahlweise eine Förderschule oder eine allgemeine Schule besuchen. Immer noch aber werden zu wenige Eltern behinderter Kinder umfassend über dieses Recht und die möglichen Hilfen aufgeklärt. Für Sandra und viele andere Kinder bedeutet dies, dass sie willkürlich vom Leben in ihrer Familie, von schulischer und von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden. Sie werden diskriminiert, indem ihnen Menschenrechte vorenthalten werden, die in der UN-Kinderrechtskonvention  und in der UN-Behindertenrechtskonvention explizit aufgelistet sind.

Verbände wie der Bayerische Elternverband und die Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben – gemeinsam lernen fordern daher seit 2011 eine umfassende Aufklärung über die Rechte und Ansprüche behinderter Schüler. Das erfordert unanhängige Beratungsstellen, von denen es erst drei Modellprojekte in Bayern gibt. Bis das Angebot flächendeckend ist, werden noch viele Kinder wie Sandra in Heimen und Förderschulen stranden.

Kinder mit schweren Behinderungen werden dabei besonders benachteiligt. Ihre Heimunterbringung wird zwar problemlos finanziert, die Unterstützung für ihre Teilhabe außerhalb der Schule ist dagegen kaum durchsetzbar. Weil ihre Familien dies aber aus eigener Kraft selten leisten können, kommen sie besonders häufig in Heime. Martina Buchschuster, Vorsitzende von Gemeinsam leben – gemeinsam lernen: „Es ist ein Skandal, dass dies vier Jahre nach Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland immer noch geltendes Recht ist!“