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Handlungsempfehlungen gegen Diskriminierung

Christine Lüders
Christine Lüders
Foto: ADS

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BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fordert einen verbesserten gesetzlichen Schutz für Menschen mit chronischen Krankheiten vor Diskriminierung, einen neuen Begriff der Behinderung sowie einen "Index of Inclusion" für die Arbeitswelt, um Unternehmen mehr Anreize zur Einstellung von behinderten und chronisch kranken Menschen zu geben



In den zum Abschluss des Themenjahres „Selbstbestimmt dabei. Immer“ öffentlich gemachten „Handlungsempfehlungen gegen Diskriminierung behinderter und chronisch kranker Menschen“ listet der Koordinator des Themenjahres, Prof. Dr. Ernst von Kardorff, eine Reihe weiterer Handlungsfelder auf, um Betroffene besser vor Benachteiligungen zu schützen. Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen seien nach wie vor vielfältigen Barrieren, Stigmatisierungen und Diskriminierungen ausgesetzt, die sie an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hindern. Das zeige die große Zahl der Beratungsanfragen von Menschen mit Behinderungen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, aber auch die vergleichsweise geringe Erwerbsbeteiligung von Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder chronischer Krankheit beeinträchtigt sind.

Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erklärte: „Das ist ein persönliches Problem für viele Betroffene – und es ist ein volkswirtschaftliches Problem. Angesichts des Fachkräftemangels ist es nicht nachvollziehbar, warum das Potential behinderter und chronisch kranker Menschen nicht genutzt wird. In unseren Handlungsempfehlungen listen wir konkret auf, was Staat, Arbeitgeber und Sozialversicherungen, Verbände und Selbsthilfeorganisationen tun können, um Benachteiligungen zu vermeiden“.

Kernstück der Handlungsempfehlungen ist die Forderung nach einem neuen Begriff der Behinderung. „Wir müssen weg vom rein defizitorientierten Schwerbehindertenbegriff. Damit werden Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten diskriminiert, weil ihnen pauschal gesellschaftlich negativ bewertete Eigenschaften angehaftet werden“, sagte Kardorff. Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen müssten sich aber nicht anpassen, sondern darauf vertrauen können, dass gesellschaftliche Barrieren abgebaut würden, so Kardorff weiter.

„Wir brauchen deshalb einen neuen Begriff der Behinderung. Menschen sind nicht behindert, sondern sie werden es – durch negative Zuschreibungen und Barrieren im Versorgungssystem und im Alltag, aus Gedankenlosigkeit, Gleichgültigkeit, Bequemlichkeit oder mangelnder Fantasie („geht nicht“). Der Begriff der Schwerbehinderung sollte analog des Ansatzes in der UN-Behindertenrechtskonvention durch den der Beeinträchtigung ersetzt werden, ohne dabei die Schutzrechte für Menschen mit besonders schweren Beeinträchtigungen abzuschaffen. Chronisch kranke Menschen sollten darüber hinaus einen besseren gesetzlichen Schutz vor Benachteiligung erhalten – durch die Aufnahme von „chronischer Krankheit“ als eigenständiges Schutzmerkmal in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Empfohlen wird zudem die Entwicklung eines „Index of Inclusion“ für die Arbeitswelt, der – ähnlich wie im Bildungssektor – Standards für Unternehmen und das Vermittlungssystem formuliert und mit konkreten Anreizen arbeitet, um mehr Menschen in Arbeit zu bringen. Die Umsetzung der Vorgaben könnte damit systematisiert und überprüfbar werden. Außerdem rät die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum schrittweisen Abbau so genannter Sonderwelten wie etwa Werkstätten für Menschen mit Behinderung und zu verstärkten Bemühungen zum Übergang von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Eine Übersicht aller Handlungsempfehlungen finden Sie unter www.antidiskriminierungsstelle.de.