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BERLIN/MAGDEBURG (KOBINET) In dieser Woche fallen die Würfel für die Zukunft der Behindertenpolitik in Deutschland. Am Mittwoch wollen CDU/CSU und SPD den verhandelten Koalitionsvertrag fertig stellen und am Donnerstag werden die Ergebnisse der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Magdeburg vorgestellt. Für den Rahmen eines zu schaffenden Bundesteilhabegesetzes und das damit eventuell verbundene Teilahbegeld werden also diese Woche wichtige Vorentscheidungen getroffen.
Die Initiatoren der Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe hatten einen Formulierungsvorschlag für den Koalitionsvertrag unterbreitet. Darin heißt es: „In Zusammenarbeit mit den Ländern soll zu Beginn der Legislaturperiode ein Bundesteilhabegesetz außerhalb der Sozialhilfe verabschiedet werden, das sich an der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert. Dabei sollen die Hilfen für behinderte Menschen einkommens- und vermögensunabhängig sowie bedarfsdeckend gestaltet, ein Bundesteilhabegeld eingeführt und Expertinnen und Experten behinderter Menschen und ihrer Verbände intensiv und frühzeitig am Gesetzgebungsprozess beteiligt werden.“
Auch zum Bericht zum Stand der Überlegungen für die Reform der Eingliederungshilfe und zur Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes haben die Verbände behinderter Menschen beim ExpertInnengespräch am 30. September und mittels diverser Stellungnahmen Anregungen für Verbesserungen gegeben. U. a. haben die Blinden- und Sehbehindertenverbände deutlich gemacht, dass ein zu schaffendes Bundesteilhabegeld über den Bereich der Eingliederungshilfe hinaus gehen muss, so dass ein bundeseinheitliches Blinden-, Sehbehinderten- und Gehörlosengeld geschaffen werden muss, bei dem auch die besonderen Belange von taubblinden Menschen berücksichtigt werden muss. Was von diesen Bemühungen vonseiten des Bundes und der Länder aufgegriffen wurde, darauf darf man also gespannt sein.
Das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA) hat sich sicherheitshalber noch einmal mit einem Brief an die zukünftigen Koalitionäre auf Bundesebene gewandt und Gründe benannt, die für eine einkommens- und vermögensunabhängige Ausgestaltung der Leistungen für behinderte Menschen sprechen. Darin heißt es:
- Gutachten der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin, wonach die Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen rechtlich unvereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention ist und einen Verstoß gegen die Verfassung darstellt.
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Mit der Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes sind seit August 2013 Menschen mit einer Conterganschädigung vom Einsatz eigenen Einkommens und Vermögens bei Bezug von Hilfen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel SGB XII freigestellt. Dies stellt eine inakzeptable Ungleichbehandlung gegenüber den übrigen Menschen mit Behinderungen dar, weshalb diese Regelung unverzüglich auf alle Menschen mit Behinderungen übertragen werden muss.
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Finanzpolitisch ist die Einkommens- und Vermögensanrechnung ein Desaster, da im ambulanten Bereich gerade einmal 12 Millionen Euro jährlich durch Kostenbeiträge der Menschen mit Behinderungen eingenommen, aber ca. 500 Millionen Euro Verwaltungskosten zur Erhebung der Kostenbeiträge aufgewendet werden. Die finanziellen Entlastungen, die dadurch entstehen, müssen den Menschen mit Behinderungen zuGute kommen, z.B. bei der Erwerbsminderungsrente und der Streichung der damit verbundenen Abschläge von bis zu 10,8 Prozent.
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Die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder fordern sowohl in ihrer Düsseldorfer als auch Frankfurter Erklärung, dass die Anrechnung von Einkommen und Vermögen fallen muss.
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Entschließung des Bundesrates „Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes“ (Drucksache 282/12), wonach Menschen mit Behinderung so weit wie möglich vom Einsatz eigenen Einkommens und Vermögens freizustellen sind. Diese Entschließung kam maßgeblich auf Betreiben Bayerns zustande.“