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Vorschläge zum Schutz vor Gewalt

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KASSEL (KOBINET) Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen des Weibernetzes hat den Mitgliedern der Koalitionsarbeitsgruppen Arbeit und Soziales sowie Familie, Frauen und Gleichstellungspolitik Vorschläge für den Koalitionsvertrag gemacht, wie der Schutz vor Gewalt gegen Frauen mit Behinderung verbessert werden kann.

„Die in 2012 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichte repräsentative Studie ‚Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland‘ belegt, dass Mädchen und Frauen mit Behinderung zwei bis dreimal häufiger von Gewalt betroffen sind als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt. Als Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e. V. erachten wir es daher als erforderlich, den Schutz vor Gewalt gegen Frauen mit Behinderung im Koalitionsvertrag zu verorten“, schreibt Martina Puschke in dem Brief an die Mitglieder der Koalitionsverhandlungsgruppen. Dabei nennt das Weibernetz drei konkrete Punkte:

1. Frauenbeauftragte in Einrichtungen gesetzlich verankern

Das Projekt „Frauenbeauftragte in Einrichtungen“ von Weibernetz und Mensch zuerst hat gezeigt, dass Frauen mit Lernschwierigkeiten gut als Frauenbeauftragte in einer Werkstatt oder einem Wohnheim für behinderte Menschen arbeiten können. Durch die Arbeit von Frauenbeauftragten werden alle in den Einrichtungen für das Thema Gewalt sensibilisiert. Deshalb sollte es in allen Werkstätten und Wohnheimen Frauenbeauftragte geben, die selber eine Behinderung haben. Für die Werkstätten sollten Frauenbeauftragte verpflichtend analog zu den Werkstatträten in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) verankert werden.

2. Abbau der Gewalt durch Strukturen in der Behindertenhilfe

Die o.g. Studie belegt u.a. zudem, dass die Privat- und Intimsphäre in vielen Wohnheimen der Behindertenhilfe nicht gewährleistet ist. Häufig gibt es Mehrbettzimmer, nicht abschließbare Wasch- und Toilettenräume und es fehlt an Rückzugsräumen. Es müssen einheitliche und verbindliche Leistungsvereinbarungen inklusive Leitlinien zum Umgang mit Gewalt zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern getroffen werden. Die neue Bundesregierung sollte zu Beginn der neuen Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern auf entsprechende Vereinbarungen hinwirken.

3. Zugang zu Frauenhäusern und Beratungsstellen verbessern

Umfragen zeigen, die wenigsten Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen sind barrierefrei zugänglich. Entsprechend ist das gute Hilfesystem für Frauen mit Behinderung nur sehr eingeschränkt nutzbar. Das Weibernetz unterstützt deshalb die Kampagne „Schwere Wege leicht machen!“ der autonomen und verbandlichen Frauenhäuser für eine verlässliche einheitliche Finanzierung aller Frauenhäuser. Mit dieser soll u.a. auch die barrierefreie Ausgestaltung gewährleistet werden, um allen Frauen in Deutschland bei Bedarf die gleiche, gesicherte Grundlage für einen schnellen, unbürokratischen und verlässlichen Aufenthalt im Frauenhaus zusichern zu können. Für die einheitliche Finanzierung der Frauenhäuser braucht es eine gesetzliche Grundlage.