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REUTLINGEN (KOBINET)
REUTLINGEN (KOBINET) Markus Lemcke bietet mit seinem Unternehmen Marlem-Software barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0 an. Ganz besonders freut sich der Unternehmer über Aufträge aus dem Schwabenland, weil er hier noch sehr viel Nachholbedarf in Sachen barrierefreies Webdesign sieht.
Damit Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen bzw. Behinderungen sich im Internet wohl fühlen und Webseiten bedienen können ist barrierefreies Webdesign unabdingbar. Trotz klarer Richtlinien wird dem Thema noch viel zu wenig barrierefreies Webdesign umgesetzt, findet Markus Lemcke. „Das Internet ist so wichtig, dass es für alle Menschen zugänglich sein muss. Seit dem 1. Mai 2002 gibt es ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen. Im § 11 Barrierefreie Informationstechnik werden Träger öffentlicher Gewalt dazu verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Im Klartext: Webseiten von Gemeinden, Landratsämtern, Finanzämer, Regierungspräsidien müssen nach den Grundsätzen des barrierefreien Webdesigns erstellt werden“, so Markus Lemcke.
Beim barrierefreien Webdesign geht es laut Markus Lemcke darum, dass eine Webseite so gestaltet ist, damit diese keine Barrieren enthält für Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen / Behinderungen. Die Vorlese-Software, im Fachjargon „Screenreader“, von Blinden und Sehbehinderten Menschen benötigt bei Bildern und Videos Textinformationen damit Blinde und Sehbehinderte wissen, was es dort zu sehen gibt. Menschen mit einer Farbfehlsichtigkeit benötigen genügend Farbkontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrundfarbe. Für Menschen, die blind sind oder ein starke Sehbehinderung haben ist es wichtig, dass die komplette Webseite per Tastatur zu bedienen ist, weil sie nicht mit einer Computermaus arbeiten können. Für Menschen mit einer Sehbehinderung und für ältere Menschen ist es wichtig, dass sich die Schriftgröße mit Hilfe des Browsers vergrößern läßt. Für gehörlose Menschen ist es wichtig, dass es eine Textinformation als Alternative zur Audio-Dateien gibt. Um diese Standards umzusetzen, gibt es seit 12.09.2011 die BITV 2.0. Das bedeutet, die Verordnung wurde überarbeitet und aktualisiert.
Markus Lemcke, Geschäftsführer des Unternehmens Marlem-Software, beschäftigt sich seit dem Jahr 2000 mit barrierefreier Software-Entwicklung und barrierefreies Webdesign. Lemcke ist selbst körperbehindert und weiss wie wichtig die Nutzung der EDV für behinderte Menschen ist um eine berufliche Aufgabe zu finden.




