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DUBLIN (KOBINET)
DUBLIN (KOBINET) Das Europäische Netzwerk für selbstbestimmtes Leben (ENIL) veröffentlichte zum Welttag der seelischen Gesundheit eine Stellungnahme zum Aktionsplan 2014 – 2021 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur besseren Gesundheit für Menschen mit Behinderungen. Ottmar Amm hat die Presseinformation für die kobinet-nachrichten ins Deutsche übersetzt.
Historisch gesehen hatten Menschen mit Behinderungen wenig Kontrolle und Einfluss auf die ihnen gewährte Behandlung und Unterstützung. Gab es mittlerweile auch kleine Fortschritte, so wird die überwiegende Mehrheit dieser Menschen bei der Entscheidung über die Art und den Umfang ihrer Unterstützung zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse immer noch von Behörden und Institutionen bevormundet. Damit das geändert werden kann, müssen die Vereinten Nationen und ihre Mitgliedsstaaten die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung als ein Menschenrecht ansehen, so wie es in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgelegt ist, schreibt ENIL.
Im Mai 2013 nahm die 66. Weltgesundheitsversammlung eine Resolution an, die die bessere Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung zum Inhalt hatte. Daraufhin initiierte die WHO einen Prozess unter Einbeziehung der UN und ihrer Mitgliedsstaaten um einen Aktionsplan aufzustellen, der die Empfehlungen des 1. Weltberichts zum Thema Behinderung der WHO aus dem Jahre 2011 aufnehmen sollte und in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht. Das Europäische Netzwerk für selbstbestimmtes Leben (ENIL) begrüßt die in den WHO-Aktionsplan 2014 – 2021 unter dem Motto „Bessere Gesundheit für Menschen mit Behinderungen“ eingeflossenen Ziele und Empfehlungen, fordert aber weitergehende Maßnahmen um eine ganze Reihe von Aspekten zu berücksichtigen, die das Leben von Menschen mit Behinderungen nach wie vor beeinträchtigen.
Laut ENIL muss der Aktionsplan das Prinzip „ExpertIn in eigener Sache“ fördern, da die Menschen mit Behinderungen selbst am besten über ihre Bedürfnisse Bescheid wissen. „Wenn wir erreichen wollen, das Menschen mit Behinderung nicht länger an den Rand gedrängt, isoliert und ausgeschlossen von der Gemeinschaft leben, müssen alle betroffenen Stellen, ganz besonders aber die Gesundheitsversorgung, ganzheitlich arbeiten und alle Aspekte berücksichtigen, die deren Leben beeinträchtigen. Dies umfasst auch soziale Dienste, Bildung, Zugang zum Wohn- und Arbeitsmarkt und den Übergang zwischen Diensten für Kinder zu denen für Erwachsene“, heißt es in der ENIL-Stellungnahme.
Darüberhinausgehend müssten die Prinzipien eines „Selbstbestimmten Lebens“, die gesellschaftlichen Barrieren, personalisierte Dienstleistungen und die Selbstbestimmung darüber, Eingang in nationale und lokale Maßnahmen finden und zwar angefangen vom Personal an vorderster Front bis hin zu den Führungskräften. Es sei dringend notwendig, klar zu benennen und zu bekräftigen, was der Begriff eines selbstbestimmten Lebens meint: „Die Wahl zu haben und zu bestimmen, welches Leben man führen will und sicherzustellen, das man das Maß an Unterstützung erhält, das dazu nötig ist!“
Schließlich ist nach Ansicht von ENIL bei allen Programmen, Zielen und Maßnahmen zwingend zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung und ihre Organisationen Möglichkeiten erhalten, Entscheidungen zu beeinflussen und bereits bei der Entscheidungsfindung mitzuwirken, bestimmte Arbeitsfelder selbst zu bestimmen, bei sie betreffenden Forschungen beteiligt zu sein und sicherzustellen, dass ehrliche Partnerschaft und Kooperation herrschen.




