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Ernüchterung kehrt nach Wahlkampf ein

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STUTTGART (KOBINET) Nach der Bundestagswahl kehrt beim Stuttgarter Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (ZsL) Ernüchterung ein. Hatten sich im Wahlkampf die meisten der in Stuttgart zur Wahl stehenden BundestagskandidatInnen noch für ein gutes Bundesteilhabegesetz eingesetzt, zeigt sich das ZsL von den Ergebnissen eines ExpertInnengesprächs zum Bundesleistungsgesetz enttäuscht.



Die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft soll für Menschen mit Behinderungen durch ein Bundesleistungsgesetz in der neuen Legislaturperiode erheblich verbessert werden. Dies war jedenfalls vor der Bundestagswahl auch die Meinung der meisten in Stuttgart zur Wahl stehenden Volksvertreterinnen und Volksvertreter. Bereits zehn Tage nach der Wahl ist die Ernüchterung bei den entsprechenden Betroffenenverbänden groß. Auch das Stuttgarter Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen ist über die derzeitigen Pläne für ein neues Bundesteilhabegesetz enttäuscht, heißt es in einer Presseerklärung des ZsL Stuttgart. 

Die koordinierenden Sozialministerien von Rheinland-Pfalz und des Saarlandes haben in einem Expertengespräch am 30. September die Pläne für ein entsprechendes Gesetz vorgestellt. Deutlich wurde dabei, dass es hauptsächlich um die Kostenverlagerung von den Kommunen und Ländern auf den Bund gehe. „Wichtiger als die geplante Kostenverschiebung sind für die betroffenen Menschen aber die Inhalte eines neuen Teilhabegesetzes. Vokabeln wie ‚Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention‘, ‚Teilhabe‘ und ‚Selbstbestimmung‘, werden als Etiketten verwandt, aber nicht mit Inhalten unterlegt. Dieses Gesetz darf nicht auf halbem Weg im Sande verlaufen“, beklagt Peter Epp, geschäftsführender Vorstand des ZsL Stuttgart. Behinderte Menschen mit großem Hilfebedarf müssten durch die aktuelle Gesetzeslage auf Hartz IV-Niveau leben, da viele Unterstützungsleistungen vermögens- und einkommensabhängig sind. „Diese Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen ist nicht im Sinne der in Deutschland geltenden UN-Behindertenrechtskonvention“, mahnt Peter Epp.

Dabei hatten die Stuttgarter Wahlkreiskandidatinnen und Wahlkreiskandidaten vor der Bundestagswahl im Rahmen einer Podiumsdiskussion im Stuttgarter Zentrum für selbstbestimmtes Leben betont, wie wichtig eine umfassende Reform der Teilhabegesetze sei. Unter anderem CDU-Direktkandidat Dr. Stefan Kaufmann war damals dafür, dass die Leistungen zur Teilhabe aus der Sozialhilfe herausgelöst werden sollen und damit unabhängig sind vom Vermögen und Einkommen der Betroffenen. „Herr Dr. Kaufmann wurde im Wahlkreis Stuttgart 1 mit 42 Prozent der Stimmen in den Bundestag gewählt, darunter waren sicher auch viele Stimmen von Menschen mit Behinderungen. Cem Özdemir, Grüne, ist ebenso wieder im Bundestag vertreten wie auch Ute Vogt von der SPD. Alle drei waren bei uns übereinstimmend der Meinung, dass wir weg müssen vom Fürsorgegedanken und raus aus der Sozialhilfe. Wir fordern unsere Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten nun auf, ihre Versprechungen vor der Wahl auch in ihren Fraktionen einzubringen und für die Umsetzung eines Teilhabeleistungsgesetzes im Sinne der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu sorgen“, sagte Peter Epp. Bei Bedarf stelle man das Protokoll zur Podiumsdiskussion den Fraktionen gerne zur Verfügung. „Wobei dieses ohnehin für alle interessierten Menschen auf unserer Homepage unter http://www.zsl-stuttgart.de zur Verfügung steht“, so Peter Epp.