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Recht auf selbstbestimmtes Leben in Mittelpunkt der UN stellen

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NEW YORK CITY (KOBINET) Das Europäische Netzwerk zum selbstbestimmten Leben behinderter Menschen (ENIL) fordert die Weltgemeinschaft angesichts der heutigen Debatte der Generalversammlung der Vereinten Nationen über die Menschenrechte behinderter Menschen auf, das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt der Entwicklungsziele der UNO für die Zeit nach 2015 zu setzen.

Der Prozess zur Formulierung der Entwicklungsziele ab 2015 ist eine hervorragende Gelegenheit für die Regierungen, die Rechte von Menschen mit Behinderung auf ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft gemäß Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention auf die Tagesordnung der Vereinten Nationen zu setzen. Um zu diesem Prozess beizutragen, organisiert das Europäische Netzwerk zum selbstbestimmten Leben behinderter Menschen (ENIL) und die Stockholmer Kooperative für selbstbestimmtes Leben (STIL) im Rahmenprogramm der heutigen UN-Generalversammlung zum Thema Behinderung und Entwicklung in New York City eine Veranstaltung unter der Schirmherrschaft von Maria Larsson, Ministerin für Kinder und Senioren, und der ständigen Vertretung Schwedens bei der UN.

In Schweden wird das Recht auf Selbstbestimmung und ein unabhängiges Leben schon lange als der Grundstein zur Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Gemeinschaft angesehen. In Schweden wurden in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts alle Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderung geschlossen, oftmals gegen erheblichen Widerstand. Das Ergebnis brachte erhebliche Vorteile für die Betroffenen und ihre Familien, aber auch für die Gesellschaft. Andere europäische Länder, unabhängig von ihrem Entwicklungsstand, haben noch einen langen Weg vor sich bis eine vollständige gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung erreicht ist. Trotz eines Mangels an entsprechenden Daten wird geschätzt, dass mindestens 1,8 Millionen Menschen mit Behinderung in Europa in Langzeiteinrichtungen untergebracht sind. In ganz Europa werden weiterhin zentrale Einrichtungen für Menschen mit Behinderung auf Kosten der wohnortnahen Dienstleistungen neu erbaut und modernisiert, heißt es in einer Presseinformation zur heutigen Veranstaltung von ENIL.

Die heutige Rahmenveranstaltung mit dem Titel „Fortschritt von Armut und Ausschluss hin zu einem selbstbestimmten Leben von Menschen mit Behinderung“ will einen Blick auf die Umsetzung des Artikels 19 der UN-Behindertenrechtskonvention in Europa und weltweit werfen. Im Mittelpunkt wird die Erläuterung der Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben stehen, ebenso die Wege zur Erleichterung der Umsetzung in Entwicklungsländern und wie das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben im Rahmen der UN-Entwicklungsziele für die Zeit nach 2015 gefördert werden kann. Konkrete Schritte, die Länder unternehmen können, um eine vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu erreichen, beinhalten nach Ansicht von ENIL die Abkehr von einem fürsorgerischen hin zu einem menschenrechtlichen Denkansatz, die Forcierung der Selbstbestimmung und die Umschichtung von Mitteln von der zentralen Fürsorge zu Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung „vor Ort“.

„In Zeiten der Kürzungen der Mittel für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Austeritätspolitik, also der Sparmaßnahmen, vieler Regierungen ist es notwendig die Länder an ihre mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention eingegangenen Verpflichtungen zu erinnern und sie zu deren wirksamen Umsetzung aufzufordern. Der Mangel an Ressourcen kann nicht als Entschuldigung dienen, die Umsetzung weiterhin hinauszuschieben und den Menschen mit Behinderung ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben vorzuenthalten. Auch arme Länder sind in der Lage, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu unterstützen und Mittel aus der zentralen Fürsorge umzuschichten, um endlich den langen Weg zur Schaffung der Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben und einer vollständigen Teilhabe zu beginnen. Die Aufnahme dieser Forderungen in das Abschlussdokument der aktuellen UN-Vollversammlung und auf die Agenda des Prozesses zur Formulierung der Entwicklungsziele ab 2015 kann dafür sorgen, das die einzelnen Regierungen ihnen mehr Priorität einräumen“, fordert ENIL.