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Marsch für das Leben

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BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Einen Tag vor der Bundestagswahl lädt der Bundesverband Lebensrecht heute zu einer Kundgebung vor dem Bundeskanzleramt und einem "Marsch für das Leben" ein. Das Organisationsbündnis der „behindert und verrückt feiern" Pride Parade kritisiert aus behinderter und feministischer Perspektive die Veranstaltung: Statt Frauen in ihrem Recht über ihren eigenen Körper zu beschränken und sie gesundheitlichen Gefahren auszusetzen, sollte sich die politische Kritik auch der Behindertenbewegung gegen die Vorstellungen richten, die hinter den Versprechen der genetischen Diagnostik liegen. Die Rechte von Frauen und behinderten Menschen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.



Eine Gesellschaft, die es behinderten und nichtbehinderten Frauen ermöglicht, eine ungewollte Schwangerschaft unter hygienischen Bedingungen und mit professioneller Hilfe abzubrechen, stellt sicher, dass Frauen bei diesen Eingriffen gesund bleiben und überleben. Denn Frauen brechen Schwangerschaften ab, egal ob dies erlaubt ist oder nicht. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass über 21 Millionen Frauen weltweit jedes Jahr unsichere Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, 8 Millionen haben danach gesundheitliche Probleme. 47.000 Frauen sterben jedes Jahr an den Folgen eines unsicheren Schwangerschaftsabbruchs. Wer wirklich überzeugt ist, dass jeder Mensch gleich wertvoll ist, kann sich nicht für ein Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen stark machen, geschweige denn die Forderung eines „Europas frei von Abtreibung“.

Die selbsternannten Lebensschützer verwenden den Begriff der Euthanasie, der zur Beschreibung vorgeburtlicher Diagnostik indiskutabel ist. Mit dem Begriff wurde zur Zeit des Nationalsozialismus die  Ermordung Behinderter und psychisch erkrankter Menschen benannt und legitimiert. Wer dies mit Schwangerschaftsabbrüchen gleichsetzt, relativiert diese Taten und verhöhnt die Opfer.

Wer wirklich für die Anerkennung behinderter Menschen streitet, sollte stattdessen einen differenzierten Blick auf die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte richten. Die Möglichkeiten pränataler Diagnostik werden seit Jahren vielfältiger und verbreiten sich beständig. So wird es für Schwangere immer schwieriger zu begründen, warum sie diese Untersuchungen nicht vornehmen lassen. Eine breiter werdende diagnostische Angebotspalette weckt teilweise Bedürfnisse und Ängste, die vorher noch gar nicht bestanden, um sie dann zu bedienen. Diese Entwicklungen spiegeln nicht die Förderung der Selbstbestimmung von Schwangeren wider, sondern die Vorstellung, das Leben sei planbar  und nach Leistungskriterien optimierbarer.

Statt Frauen in ihrem Recht über ihren eigenen Körper zu beschränken und sie gesundheitlichen Gefahren auszusetzen, sollte sich die politische Kritik auch der Behindertenbewegung gegen die Vorstellungen richten, die hinter den Versprechen der genetischen Diagnostik liegen. Die Rechte von Frauen und behinderten Menschen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Behindertenbewegung sollte sich stark machen dafür, dass Informationen über das Leben mit einer Behinderung und mit behinderten Kindern einfach zugänglich sind. Sie sollte sich dafür stark machen, dass Menschen, die mit Kindern (behindert oder nichtbehindert) leben, vielfältige Formen der Unterstützung erhalten können. Das Recht auf Selbstbestimmung gehört zu einer solchen Gesellschaft, denn ein Leben in Würde bedeutet auch, selbst über das eigene Leben bestimmen zu können. Nicht umsonst kämpft die Behindertenbewegung seit Jahrzehnten für dieses Ziel.