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Österreichs Behindertenrechte überprüft

UNO-Flagge mit Gesetzestext
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Foto: BIZEPS

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WIEN/GENF (KOBINET) Am 2. und 3. September 2013 wird Österreich in Genf von der UNO erstmals in einer so genannten Staatenprüfung zur Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen befragt. Österreich hat die UN-Konvention unterschrieben und 2008 ratifiziert. Damit ist die Konvention in Österreich verbindlich. "Doch Lippenbekenntnisse sind zu wenig! Wir fordern endlich ernstgemeinte Bemühungen zur Umsetzung der damit garantierten Rechte", erklärte Martin Ladstätter vom Wiener Zentrum für Selbstbestimmtes Leben auf BIZEPS-INFO. "Noch immer werden knapp die Hälfte der behinderten Schülerinnen und Schüler nicht in Regelschulen unterrichtet."



„Doch Lippenbekenntnisse sind zu wenig! Wir fordern endlich ernstgemeinte Bemühungen zur Umsetzung der damit garantierten Rechte“, erklärte Martin Ladstätter vom Wiener Zentrum für Selbstbestimmtes Leben auf BIZEPS-INFO. „Noch immer werden knapp die Hälfte der behinderten Schülerinnen und Schüler nicht in Regelschulen unterrichtet.“

Am Montag beginnt die 10. Sitzung des Fachausschusses, in der unter anderem die Berichte von Österreich und Australien geprüft werden. Die öffentlichen Sitzungsteile können im UN-Webcast live verfolgt werden. Interessierte an der Prüfung Österreichs können dies am 2. September von 15 bis 18 Uhr und am 3. September von 10 bis 13 miterleben.

Was ist eine Staatenprüfung?