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HAMBURG (KOBINET)
HAMBURG (KOBINET) In seinem Kommentar im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat der Rechtsanwalt Oliver Tolmein das Thema des Wahlausschlusses für Menschen aufgegriffen, für die das Betreuungsgericht eine umfassende Betreuung in allen Angelegenheiten eingerichtet hat oder die wegen einer Straftat in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Mit einer pfiffigen Idee empfiehlt er denjenigen, die nicht wählen wollen, denjenigen ihre Stimme zu schenken, die nicht wählen dürfen.
Link zum Kommentar von Oliver Tolmein in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung




