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Klare Worte gegen geplante Blindengeldkürzung in Sachsen-Anhalt

Poster: Hände weg vom Blindengeld!
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MAGDEBURG (KOBINET) Der Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt (BSVSA) hat eine detaillierte Stellungnahme zu den geplanten Blindengeldkürzungen in Sachsen-Anhalt veröffentlicht. Zuvor wurde das Dokument bereits an das Sozialministerium und die Landtagsfraktionen in Sachsen-Anhalt übergeben.

„Wir möchten der Öffentlichkeit auf acht Seiten noch einmal verdeutlichen, wie drastisch die Kürzungen beim Blindengeld ausfallen sollen“, betont Christel Pildner, Vorsitzende des BSVSA. „Vielen ist gar nicht bewusst, wie umfangreich die Auswirkungen auf die blinden und sehbehinderten Bürger Sachsen-Anhalts wären.“ Obwohl sich der Budget-Posten für das Blindengeld seit dem Jahr 2002 bereits von ursprünglich 25 Millionen Euro auf aktuell unter 14 Millionen Euro verringert hat, sollen nun nach Informationen des Verbandes weitere 6 Millionen Euro jährlich eingespart werden. Geplant sind unter anderem die Kürzung der Leistung für Blinde von 350 Euro auf 266 Euro monatlich, der Wegfall der Leistung für hochgradig Sehbehinderte und die Streichung der Leistung für Heimbewohner.

Drei Beispielen aus der Stellungnahme, die nach Meinung des BSVSA die Unverhältnismäßigkeit der geplanten Einsparungen verdeutlichen:

Wer aufgrund eines Sehverlustes eine Umschulung in einem Berufsförderungswerk absolviert, soll vom Bezug des Blindengeldes ausgeschlossen werden.

Hochgradig sehbehinderte Menschen bekommen bereits jetzt nur 41 Euro monatlich, selbst diese viel zu geringe Leistung soll gestrichen werden.

Die Zahlung für erwachsene Blinde wurde bereits im Jahr 2002 um 80 Euro monatlich gekürzt und soll nun um weitere 84 Euro sinken.

Im Vergleich mit den anderen Bundesländern liegen die Blindengeld-Leistungen des Landes Sachsen-Anhalt nach Informationen des Blinden- und Sehbehinderten-Verbandes Sachsen-Anhalt bereits heute im unteren Drittel. Mit den Kürzungen wäre das Land das Schlusslicht im Bundesvergleich.

Für Ottmar Miles-Paul vom NETZWERK ARTIKEL 3, der die Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe koordiniert, sind die Kürzungspläne in Sachsen-Anhalt ein klares Zeichen dafür, dass es endlich einheitliche bundesweite Regelungen zur sozialen Teilhabe behinderter Menschen mit einem entsprechenden Teilhabegeld geben muss. Im Gesetzentwurf des Forums behinderter Juristinnen und Juristen für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe ist beispielsweise ein Teilhabegeld von insgesamt 720 Euro für blinde Menschen, von ca. 250 Euro für hochgradig sehbehinderte Menschen und von 1.020 Euro für taubblinde Menschen vorgesehen. Weitere Infos hierzu gibt’s auf der Kampagnenseite unter www.teilhabegesetz.org.

Die Stellungnahme zum Download sowie umfangreiche Hintergrundinformationen gibt’s unter www.blindengeld-sachsen-anhalt.de. Hier findet sich auch eine Online-Petition und Unterschriften-Aktion unter dem Motto „Hände weg vom Blindengeld“.