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OLDENBURG (KOBINET) Nach den Sommerferien beginnt heute in Niedersachsen auch der gemeinsame Untericht von Schülern mit und ohne Behinderung. Doch die Schulinklusion wird nach Ansicht von Rechtsanwalt Alfred Kroll durch ein Urteil des Sozialgerichts in Braunschweig belastet. Der Rechtsanwalt aus Oldenburg steht einer behinderten Grundschülerin zur Seite, die bei einem Sozialamt im Einzugsbereich der Stadt Braunschweig infolge erheblicher Sprachentwicklungsverzögerungen einen sogenannten Integrationshelfer bzw. Schulhelfer quasi als Sprachrohr und Unterstützung für ihre schulischen Belange beantragt hatte. Doch dies wurde auch von den Richtern abgelehnt. Vorausgeleistete Integrationskosten von mindestens 10.000 Euro sollen nicht erstattet werden.
Die Hilfe- und Unterstützungsleistungen der Integrationshelferin würden in den Kernbereich der pädagogischen Aufgaben der Schule und von daher nicht in den Förderbereich der Eingliederungshilfe gem. § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII (Hilfeleistungen für angemessene Schulbildung) fallen, so die Entscheidung, gegen die der Anwalt Berufungsverfahren eingeleitet und auf seiner Homepage dokumentiert hat.
„Die höchst fragwürdigen Entscheidungen des SG Braunschweig dürften über die Landesgrenzen von Niedersachsen hinaus von erheblicher Bedeutung für andere behinderte Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sein, da letztlich Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Schuleinrichtungen und Sozialhilfeträger auf dem Rücken von behinderten Schülern ausgetragen werden“, so Kroll mit Hinweis auf die UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 24). Er befürchtet, die Entscheidungen werden die schulische Inklusion zukünftig erheblich erschweren und Lehrkräfte von Regelschulen keine notwendigen Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen integrativen Schulunterricht verschaffen, da sie fortan auch noch intensive Aufgaben der Eingliederungshilfe übernehmen müssten.